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Camping

Reisethema
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Camping mit dem Wohnwagen (Griechenland)

Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema „Camping“. Hier werden allgemeine Tipps gegeben und die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern dargestellt, nicht aber einzelne Plätze aufgelistet.

Übersicht

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Camping ist eine der geeignetsten Möglichkeiten, Land und Leute kennen zu lernen. Wer sich über Camping- oder Stellplätze vorab informieren möchte, dem bieten sich diverse Camping- und Stellplatzführer in Buchform, über Internetportale oder als App an.

Zelten

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Zelten erlebt seit einigen Jahren eine wahre Renaissance; nicht nur mit dem Zelt als möglichst kleinem, leichten Wetterschutz für die Nacht, sondern auch mit großen Familienzelten für Kind und Kegel im Jahresurlaub. Als vermietete Glamping-"Safarilodges" sollen Zelte einen ganz neuen Weg zurück zur Natur ermöglichen.

Wildcampen

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Ja es gibt sie noch, die Urlauber, die mit dem Fahrrad oder Motorrad, manchmal auch Auto oder Pferd, unterwegs sind und abends eine weiche Wiese suchen, auf der sie ihr Nachtlager aufschlagen können. Allerdings ist das Wildcampen in vielen Ländern nicht gestattet. Einigermaßen problemlos möglich ist es in Schweden, Finnland und Norwegen dank des skandinavischen Jedermannsrechts, aber auch in Schottland und Israel darf - unter Beachtung bestimmter Grundregeln - wild gezeltet werden.

In Deutschland und Österreich ist Wildcampen grundsätzlich verboten, es gibt jedoch eine rechtliche Grauzone: das Lagern ohne Zelt in einen Biwaksack oder auf einer frei liegenden Isomatte ist den meisten Bundesländern erlaubt. Auch das Schlafen in einer Hängematte mit einer darüber gespannten Plane zählt zu dieser Grauzone, wobei man unbedingt darauf achten sollte, eine baumschonende Aufhängung zu verwenden. Die Bußgelder in Deutschland bewegen sich, solange man sich ordentlich verhält, zwischen 5€ und 80 €. In der Schweiz gibt es kein grundsätzliches Verbot des Wildcampens, es gibt jedoch regionale Einschränkungen und Verbote.

Grundsätzlich sind beim Wildcampen folgende Regeln zu beachten:

  • Keinen Müll hinterlassen (Klopapier eingraben oder mitnehmen).
  • Schäden an Natur und Landschaft vermeiden.
  • Ruhig verhalten.
  • Tierwelt weder stören noch füttern.
  • Möglichst kein Feuer machen (bei Waldbrandgefahr werden in trockenen Sommermonaten oft Verbote für offene Feuerstellen ausgeprochen!) oder für das Feuer ein Loch graben, dass man unbedingt wieder zuschütten muss, bevor man weiter zieht.

Dabei handelt es sich nur um allgemeine Regeln; die regionalen Begebenheiten sollten unbedingt beachtet werden.Siehe auch: Wildcampen

Campen auf Campingplätzen

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Die meisten Camper - egal, ob mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs - nutzen lieber die Einrichtungen und Annehmlichkeiten eines Campingplatzes. Hier gelten neben den grundsätzlichen Verhaltensregeln für das Wildcampen zusätzliche Regeln. Die meisten Plätze nehmen Gäste nicht zu jeder Tageszeit auf (nicht nachts, häufig auch nicht in der Mittagszeit). Die Gebührenübersichten sind nicht immer Musterbeispiele der Transparenz. Zu den Grundkosten kommen häufig Zuschläge z. B. für das Duschen oder die Müllentsorgung (oft verschämt "Umweltabgabe" genannt) oder das Vorzelt. Die meisten Campingplätze markieren den zugewiesenen Standplatz (Parzellierung). Siehe auch: Überwintern auf Campingplätzen im Süden Europas Siehe auch: Wintercamping

Campen auf Stellplätzen

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Nicht nur viele Städte haben Stellplätze für Camper eingerichtet, der anhaltende Wohnmobil-Boom führt zu einem immer breiteren Angebot - auch in landschaftlich reizvollen Regionen, bei Bauernhöfen, Gaststätten und Winzern.

Diese Stellplätze sind der Regel nur für einen kurzen Aufenthalt - eine Übernachtung oder wenige Tage - vorgesehen. Auf vielen dieser Plätze kann kostenfrei übernachtet werden. Ursprünglich nur für Wohnmobile vorgesehen, lässt eine beträchtliche Anzahl dieser Stellplätze heutzutage auch Gespanne zu.

Allerdings sollte bei jedem Stellplatz auf die Stabilisierung des Hecks und für eine waagerechte und standfeste Position des Wohnmobils gesorgt werden. Für den optimalen Stand des Wohnmobils helfen die sogenannten Hubstützen.

Siehe auch: Reisen mit dem Camper

Heuhotels

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Eine geeignete Schlechtwetter-Notlösung für Wanderer und Radfahrer sind zumindest in Deutschland auch die Heuhotels. Wenn das Wetter allzu schaurig ist und man getrost auf den Gedanken, durch nächtlichen Dauerregen zum Waschhaus zu laufen, verzichten kann, sind Heuhotels mit dem eigenen Schlafsack günstige und trockene Ergänzungen zur Camping-Landschaft.

Camping in Europa

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Deutschland

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Vorwiegend in den Ferienregionen gibt es ein sehr großes Angebot von Camping- und Stellplätzen für jeden Geschmack. Üblich ist, dass sich Touristen und Dauercamper in sehr unterschiedlichen Anteilen einen Platz teilen. Als seltene Ausnahme kann es Einschränkungen (keine Zelte, keine großen Wohnmobile usw.) geben.

Oft bieten sich kleine Plätze ohne spezielle Einrichtungen besonders günstig an - wie zum Beispiel von Ruder- oder sonstigen „wassernahen“ Clubs betriebene Einrichtungen. Das gilt auch für die Nachbarländer Schweiz und Österreich.

Schweiz

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Auch in der Schweiz gibt es ein breites Campingplatz-Angebot; viele Plätze mit einem hohen Anteil an Dauercampern. Ausser an den exponierten Plätzen, wie um die verschiedenen Seen und in den Bergen, sind selten Übernachtungsmöglichkeiten zu finden.

Wildzelten ist unterschiedlich geregelt, zahlreiche Gemeinden haben ein Wildzeltverbot ausgesprochen. Im Hinterland kann bei freundlicher Nachfrage bei einem Bauern oftmals irgendwo das Zelt aufgestellt werden, die Dreisteren stellen ihr Kuppelzelt nach Einbruch der Dunkelheit an schönster Seeuferlage auf, müssen aber damit rechnen, weggewiesen zu werden - da feuchtfröhliche Zeltgelage der Schweizer Jugend an Wochenenden mit entsprechenden Hinterlassenschaften vielerorts zum Ärgernis geworden sind. Im Tessin wird teilweise per Hubschrauber nach Wildcampern gesucht.

Pfadfinder- und Jugendgruppen finden nach Rückfrage bei der Gemeindeverwaltung oftmals einen Platz bei einem Landwirt auf einer Wiese oder Waldlichtung, vor allem über Pfingsten und in den Sommerferien sind im ganzen Land zahlreiche Zeltlager zu finden. Allerdings muss ausreichend früh mit dem Landbesitzer alles Notwendige (Ver- / Entsorgung, Entschädigung) abgeklärt werden.

Österreich

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Campieren hat in Österreich, die Hälfte der Campierenden kommt aus Österreich selbst, in den letzten Jahren (Stand 2014) deutlich zugenommen. Bedeutend ist auch Campen im Zuge von eventuell mehrtägigen Großveranstaltungen wie Konzerten.[1] Wildes Campen ist in Österreich grundsätzlich untersagt; Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Das gilt insbesondere für sämtliche Waldflächen im Bundesgebiet (inkl. Forststraßen), wo das Übernachten gem. § 33 Forstgesetz ohne Zustimmung des Eigentümers gesetzlich verboten ist.

Die Zuständigkeit zum Erlassen der gesetzlichen Regeln liegt bei den Bundesländern, weshalb die Regeln auch innerhalb Österreichs variieren können. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen im Allgemeinen nicht gestattet, insbesondere nicht in Wien,[2] Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten.

Rechtliche Situation in den einzelnen Bundesländern

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In den 1990er Jahren wurde freies Kampieren zunehmend durch Campier- oder Campingverordnungen der Länder geregelt. Als Faustregel galt um 1993: Bis zu etwa 3 Zelten, 9 Personen, 3 Nächte wird außerhalb eines bewilligten Campingplatzes toleriert, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und der Anstand nicht verletzt wird. Gemeinden können davon abweichende Regelungen treffen. Heute ist das Übernachten in Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen außerhalb von Camping-und Stellplätzen fast überall gesetzlich verboten, auch auf Parkplätzen. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Übernachtungen im Fahrzeug oder Wohnanhänger ohne Ausfahren der Markise oder Aufstellen von Sessen und Tischen nicht zum Campieren zählen, und damit zulässig wären.

Oberösterreich
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In Oberösterreich wurde das Campingrecht durch die Novelle des OÖ. Tourismusgesetzes am 1. Juli 2021 in LGBl.Nr. 62/2021 neu geregelt. Grundsätzlich wurde dabei den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, wildes Campieren in bestimmten Gebieten mit Verordnung gänzlich zu untersagen.

Gänzlich untersagt ist das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ohne Anzeige (Kosten: EUR 70,- pro Anzeige) bei der Behörde in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in einem 500m breiten Streifen rund um sämtliche Seen, in einem 200m breiten Streifen entlang der Ufer von Donau, Inn und Salzach, sowie in einem 50m breiten Streifen entlang der Ufer sonstiger Flüsse und Bäche (§§ 6 ff. Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001).

Jedoch ist wildes Campieren in der Regel auch abseits der Verbotsgebiete rechtlich nur unter besonderen Voraussetzungen legal. Zu beachten ist insbesondere, dass auch das Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen zum Campieren zählt, und zwar auch dann, wenn man keine Markise ausfährt oder Campingstühle aufstellt (§ 70 Abs. 1 OÖ Tourismusgesetz: Gestattet ist nur das kurze Verweilen bis zu 90 Minuten.)

Grundsätzlich haben Gäste über 16 Jahren bei der Übernachtung eine Ortstaxe (Kurtaxe) in Höhe von 2 Euro pro Person an die Gemeinde zu entrichten (§ 47 OÖ Tourismusgesetz). Die Abgabenpflicht gilt auch für das Campieren, und zwar gem. § 70 Abs. 1 Z. 2 OÖ Tourismusgesetz auch ausserhalb von Camping- oder Stellplätzen auf allen Flächen, wo das "Campieren" (also Verweilen länger als 90 Minuten) nur toleriert wird. Selbst dann, wenn dort keine Gebühr für die Übernachtung bzw. das Parken eingehoben wird. Abgabenpflichtig ist der Gast selbst (§ 47 Abs. 2 OÖ Tourismusgesetz). Gästen, die ihrer Abgabenpflicht nicht nachkommen, egal ob sie nun auf einem Campingplatz verweilen oder nur auf einer Fläche, wo sie stillschweigend toleriert werden, droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu EUR 3.000,- (§ 83 Abs. 2 OÖ Tourismusgesetz). Strafbar macht sich auch der Besitzer der Grundflächen, auf denen wildes Campieren ohne Einhebung der Ortstaxe und ohne Umsetzung der gesetzlichen Meldepflichten (Pflicht zur Führung eines Gästeverzeichnisses, § 10 Meldegesetz) toleriert wird.

In Wien ist gemäß § 1 der Kampierverordnung 1985 wildes Campieren gänzlich untersagt. Zum wilden Campieren zählt jegliches Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen zum Wohnen oder Schlafen.

Tirol
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In Tirol ist gem. § 1 Abs. 1 des Tiroler Campinggesetzes 2001 das Campieren außerhalb von Campingplätzen gänzlich untersagt. Zum Campieren zählt auch das reine Nächtigen.

Niederösterreich
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In Niederösterreich ist gem. § 6 Z. 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000 außerhalb von Siedlungsgebieten und Campingplätzen das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten gänzlich verboten.

Kärnten
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In Kärnten ist gem. § 15 Abs. 1 des Kärntner Naturschutzgesetzes 2000 das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen in der freien Landschaft außerhalb von Campingplätzen verboten.

Burgenland
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Im Burgenland ist es außerhalb des Ortsgebietes bzw. von Campingplätzen verboten, Wohnwagen oder Wohnmobile abzustellen oder zu campieren § 12 Abs. 1 Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz.

Salzburg
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Im Bundesland Salzburg richtet sich das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Zweck des Aufenthaltes und des Übernachtens (§ 13 Salzburger Campingplatzgesetz) in erster Linie nach den Verordnungen der jeweiligen Gemeinde. Abgesehen vom österreichweiten Verbot des Wildcampierens in Wäldern, sowie dem Verbot des Aufstellens von Wohnwagen und Wohnmobilen in allen Schutzgebieten (zB Egelseen-Naturschutzgebietsverordnung), existiert in Salzburg kein spezielles landesweites Verbot. Es ist daher bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen, ob in bestimmten Gemeindegebieten in Zelten oder Wohnwägen übernachtet werden darf. Verordnungen von Gemeinden sind nicht immer im Internet veröffentlicht. In der Stadt Salzburg ist das Übernachten in Zelten oder Wohnwägen jedenfalls mit Verordnung untersagt Amtsblatt 21/2013 Stadt Salzburg.

Steiermark
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In Teilen der Steiermark ist das Übernachten mit Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen außerhalb von Wäldern nicht explizit verboten. Das gilt nicht für sämtliche Naturschutzgebiete (ca. 15% des Territoriums), wo die Übernachtung in Zelten oder Wohnwägen gesetzlich verboten ist (zB Naturschutzgebiet Kapfenberg). In Landschaftsschutzgebieten (ca. 45% des gesamten Territoriums) ist das Übernachten maximal für eine Nacht ohne behördliche Bewilligung gestattet (§ 6 Stmk. NSchG). Eine länger als dreitägige Aufstellung von Zelten oder Wohnwägen außerhab von Campingplätzen bedarf jedoch in allen Fällen einer vereinfachten Baubewilligung nach § 20 StmK BauO.

Vorarlberg
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Im Bundesland Vorarlberg existiert außerhalb von Wäldern kein landesweites Verbot des Wildcampierens. Jedoch können die Gemeinden Verordnungen zum Verbot des Wildcampierens erlassen (§ 14 Campingplatzgesetz). Es ist daher bei der jeweiligen Gemeinde zu erfragen, ob in bestimmten Gemeindegebieten in Zelten oder Wohnwägen übernachtet werden darf. Verordnungen von Gemeinden sind nicht immer im Internet veröffentlicht. Zu beachten ist, dass auch in sämtlichen Vorarlberger Europa-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten das Aufstellen von Zelten und Wohnwägen (dazu zählen auch Wohnmobile) gesetzlich verboten ist (zB § 3 Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet Fohramoos in Dornbirn und Schwarzenberg). Ca. 40% der Landesfläche sind als Schutzgebiete ausgewiesen.


Frankreich

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Kaum ein Land bietet eine so großer Campingvielfalt wie Frankreich, so bezeichnen sich viele Campingplätze als Hôtel du plein air. Wie überall sind die Preise während der kurzen Hauptsaison in den Küstenregionen teilweise recht hoch. Günstiger kann man im Hinterland, meist auf sauberen Plätzen, oft in kommunaler Regie sehr gut nächtigen. Besonders in Frankreich haben sich viele Campingplätze in Bungalow- und Mobilhome-Plätze verwandelt.

Im Sommer haben in manchen Regionen für mehrere Wochen - analog zu den französischen Schulferien - viele kleine und provisorische Plätze geöffnet. Diese Plätze sind meist nur für Zelttouristen geeignet.

In Südfrankreich ist wildes Zelten teilweise nicht gestattet (Waldbrandgefahr an der Côte d'Azur, beispielsweise). Hat man einen Platz gefunden mit sehr hohem Anteil von französischen Campern ist die Stimmung freundlicher als auf Plätzen, die von verschiedenen Nationen stark frequentiert werden.

Spanien

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Spanien bietet - besonders in den Küstenregionen des Mittelmeers - eine große Anzahl und Vielfalt gut eingerichteter Campingplätzen an. Wohnmobilstellplätze sind noch eher rar, aber durchaus im Kommen. Viele Plätze der Regionen am südlichen Mittelmeer und Atlantik erleben im Winter eine zweite Hochsaison und sind dann vielfach von sonnenhungrigen Winterflüchtlingen über Monate nahezu ausgebucht.

Griechenland

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Die Anzahl Campingplätze ist zumindest auf dem Festland und in der Saison ausreichend, die Standards sehr unterschiedlich. Bei den Plätzen mit internationaler Klientel sind die Plätze eher parzelliert und der Standard hoch, auf den "griechischen" Plätzen stellt man die Zelte eher dicht beieinander auf, wie es gerade kommt, dafür ist die Atmosphäre sehr entspannt.

Wildes Campen ist im ganzen Lande verboten.

Italien

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Vor allem in der Saison laden zahlreiche Campingplätze mit unterschiedlichen Komfortklassen und Preisen ein, oftmals werden auch Bungalows; Mobilheime und Wohnwagen zur Miete angeboten. Die Anzahl der ganzjährig geöffneten Plätze ist gering. Eher im Süden des Landes - Apulien, Kalabrien und Sizilien - gibt es eine größere Anzahl von Ganzjahresplätzen, die von "Nordlichtern" Mitteleuropas gern zum Überwintern aufgesucht werden. Inzwischen gibt es auch eine größere Auswahl an Wohnmobilstellplätzen.

Freies Zelten ist in der Regel verboten, evtl. auf einem Agriturismo (Landwirtschaftsbetrieb, der einfache Fremdenzimmer anbietet) nachfragen, ob man das Zelt oder den Camper stellen darf. In der Nähe von Campingplätzen ist in der Regel das freie Stellen eines Wohnmobils verboten (und kann auch polizeilich kontrolliert werden), wobei gegen das einfache Parken (ohne Aufstellen von Tischen, Liegestühlen und Sichtschutzwand...) irgendwo im Hinterland meist keine Einwände bestehen. Auf Parkplätzen von Gaststätten kann nach dem Essen oft über die Nacht geblieben werden.

Niederlande

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Die Niederländer selber sind ein "Campingvolk", für Übernachtungen ist man aber verpflichtet, einen Campingplatz aufzusuchen, was normalerweise kein Problem ist. Für die Hauptsaison oder für Wochenenden hat man sogar extra in Strandnähe Plätze für Kurzcamper geschaffen. Auch die Bauernhöfe etwas landeinwärts verfügen fast alle über einen kleinen Platz.

Eine Alternative bei schlechterem Wetter ist das Mieten von kleinen Häuschen auf den Campingplätzen. Diese Miniblockhütten oder Wanderblockhütten heißen in den Niederlanden oft "Trekkershutten" und bieten das Nötigste, was man zum Übernachten braucht. Diese Hütten sind gut geeignet für Radtouristen, die nur ein Nacht bleiben wollen.

Skandinavien

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Jedermannsrecht

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Das Jedermannsrecht (allemannsretten) in Norwegen und Schweden, gestattet das wilde Campen. Das Jedermannsrecht in Finnland heißt es jokamiehenoikeus.

Hierbei sind allerdings einige Regeln zu beachten.

  1. Das Jedermannsrecht gilt nur für Personen, die nicht motorisiert sind (zum Beispiel Fußgänger, Fahrrad- oder Bootsfahrer).
  2. Die Natur ist dabei nicht zu schädigen.
  3. Man darf maximal zwei Tage (Nächte) am gleichen Platz bleiben.
  4. Der Platz muss sich außerhalb von Wohngebieten befinden. Es ist ein Mindestabstand von 150 Metern zum nächsten Nutzgebäude vorgeschrieben (dazu zählen auch Schuppen!). Faustregel: Außerhalb Sichtweite von Gebäuden.
  5. Der Platz darf sich nicht auf Kulturland befinden.
  6. Feuer machen ist zwischen 15. April und 15. September in Norwegen verboten. Und selbst, wenn es erlaubt ist, ist die Feuerstelle so natürlich wie möglich zu hinterlassen. Feuern auf nacktem Stein ist verboten. Dass die Feuerstelle erst verlassen werden darf, nachdem sichergestellt ist, dass sie erkaltet ist und somit keine Gefahr mehr darstellt, sollte selbstverständlich sein.
  7. Alle Abfälle mitnehmen, dies gilt auch für Zigarettenkippen!
  8. Falls in der Nähe Toiletten sind, sind diese benutzen. Ansonsten gilt, Fäkalien mindesten 50 Meter von einer offenen Wasserstelle, mindestens 20 cm tief zu vergraben. Das Toilettenpapier zählt zum Abfall und ist somit mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.
  9. Das Jedermannsrecht darf von Kommunen und Parkverwaltungen eingeschränkt werden. Unbedingt die Nationalparkanweisungen und sonstige Informationsquellen zu Rate ziehen. Verbotsschilder sind natürlich zu beachten.

Allgemeiner Tipp: Daran denken, dass es in Skandinavien gerne regnet. Deshalb sollte man seinen Zeltstandort so wählen, dass man nicht vom Wasser überrascht wird. Wassergräben müssen wieder zugeschüttet werden.

In Skandinavien wird zunehmend darauf geachtet, dass die Nutzung des im Allemannsrätten zugesicherten Übernachtungsrechtes in freier Natur nicht überstrapaziert und missbraucht wird. Im Interesse aller folgenden Reisenden per Fuß, Rad oder Boot wie auch der Einheimischen ist es dringend erforderlich, sich an die oben genannten Regeln zu halten. In einigen Regionen Norwegens z. B. ist das Jedermannsrecht inzwischen eingeschränkt, so ist es auf den Lofoten inzwischen nicht mehr erwünscht, außerhalb von Campingplätzen zu übernachten.

Tschechien

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Die Tschechen sind ähnlich wie die Franzosen große Freunde dieser Art von Urlaub. In fast jedem grösseren Ort gibt es einen Autokemp. Teilweise sind keine oder nur Aussenduschen vorhanden. Da diese Plätze jedoch zum größten Teil an Seen und Flüssen liegen, spielt das eine untergeordnete Rolle. Die Qualität reicht von sehr einfach bis gehoben (und daher für viele Einheimische nicht mehr bezahlbar).

Auf vielen Plätzen bietet sich die Möglichkeit, am offenen Feuer zu grillen. Auch sind den Plätzen immer mindestens ein Kiosk bzw. Einkaufsmöglichkeit mit Imbiß/Restaurant angeschlossen.

Interessanterweise sind in den letzten Jahren einige neue Plätze von niederländischen Betreibern übernommen bzw. aufgebaut worden. Einige haben sich zu entsprechenden Kolonien entwickelt.

Vereinigtes Königreich & Irland

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Sehr viele Campingplätze gehören zu Clubs, nehmen im Regelfall aber auch Nichtmitglieder auf. Eine Mitgliedschaft kann sich jedoch lohnen, um Ermäßigungen für Mitglieder zu nutzen. Die Stellplätze selbst sind typischerweise ganz oder teilweise gekiest. An Bankfeiertagen und Wochenenden werden häufig höhere Preise und Mindestaufenthalte verlangt und es kann schwierig werden, ohne Mitgliedschaft und Reservierung einen freien Platz zu ergattern.

In ländlichen Regionen kann man auch bei der nächsten Farm fragen, ob man hier oder dort „wild“ zelten darf.

Camping in anderen Kontinenten

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Im Parkplatz- / Eingangsbereich verschiedener Nationalparks resp. "Nature Reserves" gibt es verschiedenenorts Campingplätze, Toiletten und Infrastruktur des Naturparks können dann mitgenutzt werden. In der Regel wird in Israel nur wenig Infrastruktur gezeltet, d. h. ein einfaches Kuppelzelt, funkenflugsicherer Grill oder Gaskocher für den Kaffee und Schlafmatten reichen meist aus. Parzellierte Campingplätze mit Hauszelten, Hecken und Geranienkisten vor den Dauercamperbehausungen sind in Israel unbekannt. Da Israel kaum von den umliegenden Ländern mit dem eigenen Auto zu erreichen ist, ist auch der Wohnmobiltourismus kaum zu finden, vereinzelt werden erste WoMos zur Miete angeboten.

In den Naturschutzgebieten resp. Nature Reserves, zu denen ein Grossteil der landschaftlich interessanten Gebiete gehören, darf man sich nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang aufhalten; nach der Dämmerung gehört das Parkgebiet allein den Tieren, die ungestört an die Wasserstellen kommen müssen. Übernachtungen sind hier nur in sogenannten "Campsites" oder "Camping Areas" erlaubt, die man in den Nachtstunden nicht verlassen darf. Hierbei handelt es sich oftmals wirklich nur um geschotterte Plätze zum Aufstellen des Zeltes handelt, die mit Steinbrocken als Barriere für Offroader von der Umgebung abgegrenzt sind. Abfälle dürfen nicht (oder nur in allenfalls bereitgestellten Abfalltonnen) hinterlassen werden, offenes Feuer ist wegen der hohen Wald- / Buschbrandgefahr strikt verboten (auch Totholz dient Tieren als Lebensraum und darf nicht verbrannt werden!), in vielen Fällen muss nicht nur die Verpflegung, sondern auch das Trink- / Nutzwasser für die Übernachtung mitgebracht werden. Diese für Wanderzelter gedachten Plätze füllen sich jeweils aufs Wochenende, da eine Übernachtung unter dem Sternenhimmel und eine Tagestour am folgenden Tag für viele junge Israelis ein beliebtes Wochenendvergnügen darstellt.

Mit einem Besuch der Polizei, die nachfragt, was man vorhat, oder von Naturpark - Rangern muss gerechnet werden. Vorsicht, abgelegenere Gebiete ("Firing Zones" werden oft militärisch genutzt; unbedingt vorher mit der militärischen Dienststelle abklären, ob eine Wanderung - ggf. mit Übernachtung - durchgeführt werden kann! Gewisse Gegenden dürfen nur am Shabbat durchwandert werden!

Japan

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Hauptartikel: Camping in Japan

Südamerika

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Eine organisierte Campingkultur ist inzwischen in vielen Ländern anzutreffen, insbesondere in Argentinien, Chile, Brasilien und Uruguay, wo fast jedes Dorf einen Campingplatz hat. In den Andenstaaten gibt es nur wenige organisierte Plätze, dort ist es üblich, den Grundstückseigentümer zu fragen, ob man (eventuell gegen die Zahlung eines kleinen Geldbetrags) dort sein Zelt aufschlagen darf. Dasselbe gilt für Orte, in denen es keine Campingplätze gibt - meist findet sich immer etwas.

Wildes Campen ist zwar meist offiziell verboten, wird aber dennoch praktiziert - meist wird man allenfalls in Gebieten mit Massentourismus Probleme bekommen. Dort kann wildes Campen auch ein Sicherheitsrisiko darstellen, insbesondere in Regionen mit hoher Kriminalität wie Brasilien, Kolumbien und Venezuela.

Siehe auch

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Einzelnachweise

Brauchbarer Artikel
Dies ist ein brauchbarer Artikel. Es gibt noch einige Stellen, an denen Informationen fehlen. Wenn du etwas zu ergänzen hast, sei mutig und ergänze sie.