Reisen mit dem Camper
Reisen mit dem Camper bzw. mit Wohnmobil oder Wohnwagen sind Reisen, die in Europa immer beliebter werden und in anderen Kontinenten wie Nordamerika oder Australien/Neuseeland sehr verbreitet sind. Auch in Südamerika beginnt sich eine "WoMo"-Szene herauszubilden.
Der Reisende mit Wohnmobil oder Wohnwagen schätzt bei jedem Wetter das eigene "Dach über dem Kopf" und "hat immer alles dabei". Die Entscheidung zwischen Wohnmobil und Wohnwagen wird oft aus dem Bauch heraus gefällt. Kosten, unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen, Übernachtungsmöglichkeiten, Mobilität vor Ort, "gefühlter" Komfort und vieles andere können die Entscheidung bewusst oder unbewusst beeinflussen.
Besonders für Camper und Wohnmobile wird häufig als Vorteil gegenüber anderen Urlaubsformen angeführt, dass man auch in abgelegenen Gegenden übernachten kann, wo es kaum ein Angebot von Fremdenzimmern und/oder öffentlichen Nahverkehr gibt. Die "große Freiheit", mit der Händler und Vermieter gerne werben, wird allerdings vor allem in touristisch stark frequentierten Regionen und Orten bzw. in der Hauptsaison durch immer mehr Verbote und Reglements sehr stark eingeschränkt. Selbstverständlich ist in Naturschutzgebieten das Übernachten nur auf ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt.
Wer nur gelegentlich eine Reise mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil durchführen oder dieses Art der Urlaubsgestaltung erst einmal testen möchte, kann auch ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mieten. Es bieten sich zahlreiche Vermieter in Europa und auch Übersee an. Die Anmietung kann bei einem örtlichen Vermieter oder auch über deren Online-Portale erfolgen. Besonders bei einer Anmietung in Übersee ist sorgfältig zu prüfen, wie die Fahrzeuge versichert und wie hoch die Aufschläge für Einwegmieten sind.
Europa
[Bearbeiten]Geschwindigkeiten
[Bearbeiten]Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Wohnwagen-Gespanne und Wohnmobile sind in Europa sehr verschieden geregelt und unterliegen Änderungen. Häufig sind mehrer Randbedingungen wie tatsächliche oder zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuges oder des Gespannes, Art der Straße (innerorts, Landstraße, Schnellstraße, Autobahn), Zeitraum des Besitzes der Fahrerlaubnis oder aktuelle Wetterlage (Regen) zu beachten. So variiert zum Beispiel die auf französischen Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit für Wohnwagengespannne nach der franz. Straßenverkehrsordnung zwischen 90 km/h und 130 km/h; eine Einschränkung ergibt sich darüber hinaus für viele Wohnwagen, weil diese nach Typzulassung entsprechend ihrer Bauart nicht für höhere Geschwindigkeiten als 100 km/h zugelassen sind und bei Überschreitung im Falles eines Unfalls der Versicherungsschutz gefährdet ist.
Zusammenstellungen dieser Daten werden von den führenden Automobilklubs gepflegt und veröffentlicht (zum Beispiel die Info-Blätter CAM21, 22 und 23 des ADAC im Portal "ADAC Campingwelt").
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden gesetzlich normalen Personenwagen gleichgesetzt, es gelten die Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h innerorts, 100 km/h ausserorts und eine Empfehlung von 130 km/h auf Autobahnen. Vorsicht ist mit Höhenbeschränkungen für überhohe Fahrzeuge, Breitenbeschränkungen, etc. geboten.
Für Wohnmobile über 3,5 t Gesamtgewicht ist die Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h beschränkt.
Für Wohnwagengespanne ist die Geschwindigkeit außerorts auf 80 km/h beschränkt. Für Wohnwagengespanne, welche erhöhten technischen Anforderungen genügen - und nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StOV entsprechend zugelassen sind -, kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) auf 100 km/h erhöht werden. Auch nicht in Deutschland zugelassene Wohnwagen können diese Zulassung erlangen. Für Schweizer führen die technischen Zentren des TCS im Auftrag der deutschen Behörden die entsprechenden Prüfungen durch; für Fahrten in der Schweiz muss die 100 km/h Plakette abgedeckt werden.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden gesetzlich normalen Personenwagen gleichgesetzt, es gelten die Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h innerorts, 80 km/h ausserorts und 120 km/h auf Autobahnen. Vorsicht ist mit Höhenbeschränkungen für überhohe Fahrzeuge, Breitenbeschränkungen, etc. geboten. Zudem ist das Gesamtgewicht und die maximale Zuladung gemäss Fahrzeugausweis einzuhalten, wenn ein Wohnmobil "zu sehr in die Knie geht", kann die Fahrt bei einer Waageeinrichtung enden. Bei winterlichen Strassenverhältnissen darf man nur mit entsprechenden Winterreifen unterwegs sein, ggf. wird ein Schneekettenobligatorium ausgesprochen.
Für Wohnmobile über 3,5 t Gesamtgewicht muss der Führer einen Fahrausweis der Kategorie C1 ("Lastwagenfahrausweis" besitzen und die entsprechenden medizinischen Kontrolluntersuchungen bei einem sachverständigen Arzt durchführen lassen, die Höchstgeschwindigkeit ist auf Autobahnen auf 100 km/h beschränkt.
Für Wohnwagengespanne (wie auch generell für alle Arten von Anhängern, d. h. auch kleinen Gepäckanhängern) ist die Geschwindigkeit auf Autobahnen auf 80 km/h beschränkt; Überschreitung der Geschwindigkeitslimiten können in der Schweiz teuer werden (Vor allem, wenn man beispielsweise statt mit 80 km/h mit den Wohnwagen mit den gewohnten 120 km/h unterwegs ist, kann das empfindliche Folgen haben!). Gewisse Alpenstrassen können vor allem in den Wintermonaten für Anhängerfahrten gesperrt sein.
Asien
[Bearbeiten]Fahren mit (gemietetem) Caravan in Japan unterscheidet sich grundsätzlich von europäischer Praxis.