Rhein-Main-Verkehrsverbund
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist eine der größten Verkehrsverbünde Deutschlands und deckt grob Mittel- und Südhessen einschließlich der Stadt Mainz in Rheinland-Pfalz ab.
Gültigkeitsgebiet
[Bearbeiten]Zum Rhein-Main-Verkehrsverbund gehört ganz Südhessen ohne den Kreis Bergstraße, Mittelhessen einschließlich den Städten Gießen, Marburg und Fulda, sowie die Stadt Mainz in Rheinland-Pfalz.
Übergangstarifgebiete bestehen in folgende Regionen:
- das gesamte Gebiet der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) in Bayern, also der Großraum Aschaffenburg mit Miltenberg
- grenznahe Regionen in Nordhessen (u. a. Korbach, Schwalmstadt, Bad Hersfeld) im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV)
- der Landkreis Bergstraße und ausgewählte grenznahe Städte (u. a. Worms, Laudenbach, Weinheim, Eberbach) im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)
- den Landkreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms (soweit im RNN) und Bad Kreuznach im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN)
- die Stadt Bad Laasphe im Westfalentarif
- die Stadt Geisa in der Verkehrsgemeinschaft Wartburgregion (VGW)
Darüber hinaus gibt es einige RMV-Linien, die in Nachbarbundesländer ausbrechen und dort auch mit RMV-Fahrscheinen benutzt werden können, hierbei handelt es sich aber um seltene Ausnahmen (z. B. die Regionalbusse nach Hundsangen (Westerwaldkreis)) sowie Regionalbusse nach Nastätten und Regionalbahnen nach Diez Ost im Rhein-Lahn-Kreis.
Der RMV-Tarif gilt grundsätzlich in allen Zügen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen des Nahverkehrs im Kerntarifgebiet. Ausnahme: Der RMV-Tarif gilt grundsätzlich nicht auf den Fähren über Rhein und Main, nicht in Seil- und Museumsbahnen (z. B. Nerobergbahn in Wiesbaden) und nicht im Direktbus Frankfurt-Flughafen - Darmstadt (Linie AIR). Einige wenige in das RMV-Gebiet einbrechende Buslinien sind ebenfalls ausgeschlossen.
Liniennetz
[Bearbeiten]Im Rhein-Main-Verkehrsverbund kocht jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt sein eigenes Süppchen, folglich ist das Liniennetz je nachdem, wo man sich befindet, höchst unterschiedlich. Die Unterschiede betreffen dabei nicht nur die Benennung der Linien (teils dreistellig, teils zweistellig, im Raum Darmstadt werden Buslinien mit Buchstaben bezeichnet), sondern auch die Fahrtendichte - während im Großraum Frankfurt die dichtesten Linien im 5-Minuten-Takt fahren, gibt es im östlichen Main-Kinzig-Kreis immer noch Gemeinden in die überhaupt keine Busse fahren und die mit dem ÖPNV völlig unerreichbar sind. Ein weiterer Nachteil ist, dass Linien häufig stur an der Landkreisgrenze aufhören und man zu Fuß weiter muss.
Seit wenigen Jahren versucht der RMV, das Netz an Buslinien durch sogenannte Expressbuslinien (mit einem X bezeichnet) zu ergänzen. Diese Expressbuslinien haben es sogar in eine Folge der Satiresendung extra 3 geschafft, weil lange bestehende Buslinien, die durch 20 Dörfer fahren, einfach kurzerhand in eine Expressbuslinie umbenannt wurden. Man sollte daher nicht erwarten, dass eine solche Expressbuslinie auch tatsächlich schneller fährt als andere Buslinien.
Verkehrsmittel
[Bearbeiten]Eisenbahnverkehr
[Bearbeiten]- Regionalexpress (RE)
- Regionalbahn (RB)
- S-Bahn (S)
Stadtverkehr
[Bearbeiten]- U-Bahn
- Straßenbahn
- Stadtbus
Überlandverkehr
[Bearbeiten]- Regionalbus
Nachtverkehr
[Bearbeiten]In Frankfurt besteht ein genereller Nachtverkehr, dieser ist zuschlagsfrei mit allen gültigen RMV Tickets für das Stadtgebiet Frankfurt nutzbar. Unterschiede bestehen in den Nächten vor Werktagen auf der einen Seite sowie in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf der anderen Seite.
Nachtverkehr von Montag bis Freitag:
- S 8
- Stadtbuslinie 58 (Bahnhof Frankfurt (Main) Höchst - Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof)
- Nachtbuslinien N1 N2 N3 N4 N5 N6 N7 N8 N41 N62 N63 N65 N71 N72
Nachtverkehr in den Nächten vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen:
- S 1 S 2 S 3 S 4 S 5 S 6 S 7 S 8
- U-Bahn Linien U4, U5, U7, U8
- Stadtbuslinien 28 29 36 29 43 46 54 55 58 59 60 61 62 63 72
- Nachtbuslinien N61 N65 N71 N72 N96
Fähre
[Bearbeiten]Im Gebiet des RMV verkehren einige Fährlinien, beispielsweise die Mainfähre Frankfurt-Höchst, welche zwischen den Anlegestellen Frankfurt-Höchst Batterie und Frankfurt-Schwanheim Höchster Weg pendelt, diese ist jedoch nicht in den Tarif des RMV integriert.
Übergang zum Fernverkehr
[Bearbeiten]Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)
[Bearbeiten]Fernbahnhöfe sind unter Anderem:
- Frankfurt (Main) Hauptbahnhof
- Frankfurt (Main) Süd
- Frankfurt (Main) Flughafen Fernbahnhof
- Frankfurt (Main) Flughafen Regionalbahnhof (Nightjet)
- Fulda
- 1 Mainz Hauptbahnhof
- Wiesbaden Hauptbahnhof
- Hanau (einzelne Fernzüge)
- Darmstadt Hbf
- Gießen
- Limburg Süd
Fernbusverkehr
[Bearbeiten]Fernbusbahnhöfe sind unter Anderem:
- 2 Fernbusbahnhof Frankfurt (Main)
Flugverkehr
[Bearbeiten]Tarife
[Bearbeiten]Im RMV gibt es folgende Fahrscheine:
- Einzelfahrkarten: Diese sind im RMV grundsätzlich zum sofortigen Fahrtantritt gültig und können nicht im Voraus gekauft werden; folglich gibt es auch keine Entwerter.
- Tageskarte: Gelten bis Betriebsschluss, bei Nachtlinien und Linien die rund um die Uhr fahren bis 5:00 des folgenden Tages. Häufig ist die Tageskarte bereits für die Hin- und Rückfahrt günstiger als zwei Einzelfahrscheine, was sehr gerne von den Busfahrern verschwiegen wird.
- Gruppentageskarte (für bis zu 5 Personen): Lohnt sich finanziell bereits als Pärchen, mit Kindern erst Recht.
- Wochenkarte: gilt für sieben aufeinanderfolgende Tage.
- Monatskarte: gilt ab dem ersten Tag des Gültigkeitszeitraums bis einschließlich zum gleichen Tag des nächsten Monats (z. B. 28. März bis 28. April).
- Jahreskarte: Für Touristen eher uninteressant, eine Jahreskarte kostet so viel wie zehn Monatskarten und gilt ab dem ersten Tag des Gültigkeitszeitraums bis zum selben Tag im darauffolgenden Jahr. Jahreskarten gibt es sowohl unpersönlich als auch personalisiert, der Kauf ist ausschließlich in den Mobilitätszentralen und nicht an Fahrkartenautomaten oder in Bussen möglich. Bei Barzahlung des gesamten Betrags vor Ort wird noch Skonto abgezogen (kurios).
- Hessenticket: Lohnt sich finanziell eigentlich nur für sehr lange Strecken oder Fahrten außerhalb der Übergangstarifgebiete (z. B. nach Kassel), anderenfalls fährt man mit der Gruppentageskarte günstiger. Das Hessenticket wird als einziges der Ländertickets in allen Bussen und an allen Fahrkartenautomaten verkauft. Gilt für bis zu fünf Personen im gesamten Bundesland Hessen, in der Stadt Mainz und ausgewählten grenznahen Städten im nichthessischen Ausland. Das verpflichtende Aufschreiben aller Fahrgäste ist bei dem Kleinformat üblicher Busfahrscheine eher unrealistisch.
Wer eine Anschlussfahrkarte zu seiner Zeitkarte braucht, hat im RMV ein Problem. Denn die gibt es, wie bereits geschildert, nicht im Voraus zu kaufen. Man muss also bis zur letzten Haltestelle, für die die Zeitkarte gültig ist, fahren und dort die Anschlussfahrkarte kaufen - bei Zugverbindungen heißt das zwingend aussteigen und auf den nächsten Zug warten der schlimmstenfalls erst in einer Stunde kommt, Busfahrer sind da deutlich kulanter. Faktisch werden dadurch Zeitkarten massiv entwertet und zwar nicht nur, aber vor allem auch für Touristen.
Kurzstreckenfahrscheine gibt es nur in ausgewählten Städten (Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden/Mainz und Hanau) und gelten grundsätzlich bis zur 3. Haltestelle. Sinnvoll sind sie allenfalls in Frankfurt mit seinem weitläufigen S- und U-Bahn-Netz, in anderen Städten ist vom Kauf eher abzuraten.
Bei Ruftaxis können die Verkehrsunternehmen zusätzlich zum üblichen Fahrpreis einen mit dem Euphemismus "Komfortzuschlag" bezeichneten ÖPNV-Abschreckungs-Zuschlag verlangen; einige Verkehrsunternehmen verzichten jedoch von sich aus auf diese Unsitte. Dass andere Unternehmen wiederum zur Bestellung eines Ruftaxis auf eine kostenpflichtige Service-Hotline verweisen ist schlichtweg unverschämt.
Für alleinreisende Kinder (unter 15 Jahren) gibt es ermäßigte Fahrscheine, Kinder unter 6 Jahren fahren generell kostenlos mit. Kinder-Mitnahmeregelung: Wer eine Wochen- oder Monatskarte besitzt, kann abends ab 19 Uhr, am Wochenende, gesetzlichen Feiertagen und Heiligabend/Silvester ganztägig beliebig viele Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Für den Touristen lohnt sich die Regelung aber meist nicht, außer bei alleinerziehenden Touristen die dann tatsächlich nur einen Fahrschein für die gesamte Sippe brauchen.
Wer eine BahnCard 25 oder 50 besitzt, erhält auf RMV-Fahrkarten ab der Preisstufe 5 einen Nachlass von 25 Prozent, darf dann aber mit dieser Fahrkarte ausschließlich Züge des Schienenverkehrs (keine U-Bahnen und Straßenbahnen!) benutzen. Eine BahnCard 100 berechtigt zur kostenlosen Benutzung aller Züge auch im RMV-Gebiet. Mit einer BahnCard mit City-Ticket sowie mit der BahnCard 100 können auch alle anderen Verkehrsmittel in ausgewählten Städten im RMV genutzt werden. Das Quer-durchs-Land-Ticket wird auch im Gebiet des RMV anerkannt.
Das Tarifsystem des RMV schlägt in seiner Komplexität sogar das deutsche Steuerrecht, allgemein gilt der RMV aber als eine der teuersten Verkehrsverbünde in Deutschland (übertroffen nur vom HVV in Hamburg). Theoretisch hat der RMV ein Zonentarifsystem, praktisch gibt es laut Auskunft des RMV für 1000 Wegeverbindungen Ausnahmen von den Tarifgebieten - und diese Zahl ist nicht frei erfunden. Praktisch kann man also nur über die Fahrplanauskunft des RMV herausfinden, wieviel die Fahrt kostet.
Im Grundsatz gibt es sieben Preisstufen, innerhalb eines Ortes kommt die Preisstufe 1 zum Einsatz die sich innerhalb eines Tarifgebiets maximal auf die Preisstufe 3 steigern kann. Einige große Tarifzonen starten höher (z. B. Frankfurt und Wiesbaden/Mainz bei Preisstufe 3 oder Offenbach bei Preisstufe 2), wobei es im Verkehr innerhalb dieser Städte Vergünstigungen gibt.
Jedem Ort im RMV einschließlich bestimmter Sonderfälle ist eine vierstellige Tarifgebietsnummer zugeordnet. Die ersten beiden Ziffern geben das Tarifgebiet an, die letzten beiden Ziffern den Tarifpunkt im Tarifgebiet (z. B. liegt die Tarifgebietsnummer 3060 Erlensee-Rückingen im Tarifgebiet 30 Hanau). Zeitkarten ab der Preisstufe 3 gelten im Regelfall für das gesamte Tarifgebiet, eine Unterscheidung nach Tarifpunkten ist dann überflüssig (d. h. eine Monatskarte von 3060 Erlensee-Rückingen nach 3001 Hanau erlaubt die Fahrt zu sämtlichen Tarifpunkten im Tarifgebiet 30 Hanau)
Überschreitet man eine Tarifgebietsgrenze, egal wie lang die Strecke tatsächlich ist, erreicht man die Preisstufe 4. Diese Preissprünge sind bis heute der größte Kritikpunkt am RMV, weil sie selbst kürzeste Wegverbindungen betreffen können (z. B. eine einzige Haltestelle von Frankfurt-Oberrad nach Offenbach; für dieses konkrete Beispiel gilt inzwischen ebenfalls eine Ausnahme). Mit der Anzahl der durchfahrenen Tarifgebiete steigert sich die Preisstufe weiter bis zur höchsten Preisstufe 7; Zeitkarten dieser Preisstufe gelten im gesamten RMV-Gebiet ohne Übergangstarifgebiete. Die Preisstufe 7 ist überraschend schnell erreicht, nämlich bereits für eine Wegstrecke Hanau-Mainz, die mehr als doppelt so lange Wegstrecke Fulda-Mainz kostet das gleiche. Für Übergangstarifgebiete gibt es die gesonderte Preisstufe 17, die nur für die gewählte Strecke gilt. Eine Übersichtskarte aller Tarifgebiete und -punkte im RMV sowie eine Matrix zur Bestimmung der Preisstufe für eine Fahrt zwischen zwei beliebigen Tarifgebieten ist auf der Webseite des RMV erhältlich, ersetzt aber wegen der genannten unzähligen Ausnahmen nicht die Fahrplanauskunft im Einzelfall.
Noch verwirrender wird es, wenn man bedenkt dass für bestimmte Wegverbindungen der Fahrtpreis auch davon abhängt, welchen Weg man nimmt. So ist die Fahrt von Frankfurt nach Neu-Isenburg mit der Straßenbahn deutlich günstiger als mit der S-Bahn, und für eine Fahrt von Frankfurt nach Offenbach sind zwei Einzelfahrscheine für die Teilstrecken Frankfurt-Kaiserlei und Kaiserlei-Offenbach insgesamt günstiger als ein Fahrschein für die gesamte Strecke. Teilweise kann sich sogar ein Umweg, der nicht über Frankfurt führt finanziell lohnen, weil weniger Tarifgebiete durchfahren werden. Noch absurder ist jedoch die Tatsache, dass als Bahncard-Besitzer für bestimmte Verbindungen ein IC-Fahrschein der Deutschen Bahn günstiger ist als ein RMV-Fahrschein (z. B. Frankfurt-Wetzlar).
In letzter Zeit versucht der RMV, besonders die großen Preissprünge an Tarifgebietsgrenzen durch die Schaffung zusätzlicher Preisstufen, nämlich 30 (zwischen 3 und 4) und 40 (zwischen 4 und 5) abzumildern. Faktisch erhöht das die Komplexität des Tarifsystems nur noch weiter, so muss man für eine Fahrt nach Frankfurt hinein jetzt wissen, in welchem Stadtteil das gewünschte Fahrtziel liegt - das weiß ein Pendler vielleicht, der Tourist wird hier in eine böse Falle stoßen.
Für Zeitkarteninhaber nahezu unerlässlich ist die Tarifauskunft auf der Webseite des RMV. Hier erfährt man neben dem Fahrpreis einer bestimmten Verbindung auch, für welche Ziele die so erworbene Zeitkarte neben der direkten Wegstrecke noch gültig ist. Hier können sich unter Umständen deutliche Überraschungen ergeben. Interessant ist die Tatsache, dass u. U. eine Monatskarte für ein deutlich weiter entferntes Ziel das gleiche kostet wie eine Monatskarte in ein nahes Ziel. Beispiel: eine Monatskarte Darmstadt-Frankfurt fällt unter die Preisstufe 5, eine Monatskarte Darmstadt-Wiesbaden fällt ebenfalls unter die Preisstufe 5 und schließt Frankfurt mit ein, man kommt also mit dem gleichen Geld viel weiter.
Sonderregelungen für Wiesbaden/Mainz
[Bearbeiten]Im Tarifgebiet 65 Wiesbaden/Mainz gelten Sonderregelungen:
- Im Großraum Wiesbaden/Mainz gibt es Sammelfahrscheine im 5er-Block an den Fahrscheinautomaten zu kaufen, die nur für das dortige Tarifgebiet gültig sind und beim Fahrtantritt im Bus entwertet werden müssen. Die Busse der ESWE in Wiesbaden und der MVG in Mainz sowie die Bahnhöfe in den Städten sind hierzu eigens mit Entwertern ausgestattet, auch die meisten (nicht alle!) Regionalbusse die nach Wiesbaden/Mainz fahren verfügen über entsprechende Entwerter. Die Sammelfahrscheine sind günstiger als reguläre Einzelfahrscheine, lohnen sich aber nur für Gelegenheits-ÖPNV-Nutzer und weniger für den Touristen.
- In Wiesbaden/Mainz gilt die Kinder-Mitnahmeregelung auch unter der Woche.
- Fahrten von Wiesbaden/Mainz in das Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN) einschließlich dessen Übergangstarifgebiete richten sich ausschließlich nach dem Tarif des RNN. RNN-Fahrkarten mit Gültigkeit in Wiesbaden/Mainz gelten uneingeschränkt auch im Binnenverkehr dieser Städte, es muss keine RMV-Fahrkarte erworben werden.
- Das Rheinland-Pfalz-Ticket berechtigt zur Benutzung aller Verkehrsmittel im gesamten Tarifgebiet Wiesbaden/Mainz (auch der hessische Teil) sowie der Zugverbindungen von Wiesbaden Hbf nach Rheinland-Pfalz (Wiesbaden-Mainz und die rechte Rheinstrecke Wiesbaden-Koblenz)
Stadtgebiet Frankfurt
[Bearbeiten]Die RMV Tarifzone 50 umfasst das Gesamte Frankfurter Stadtgebiet, einschließlich des Flughafens. Jedoch gilt für das Stadtgebiet Frankfurt ohne den Flughafen ebenfalls die Tarifzone die Zone 5000, für den Flughafenbereich die Zone 5090. Achtung: Auf dem Flughafengelände verkehrende Linienbusse der Verkehrsgesellschaft Frankfurt, u. a. die Linie 58 sind, anders als die Skyline, ein öffentliches Verkehrsmittel und kein privater Shuttleverkehr des Flughafens, daher ist auch für Fahrten innerhalb des Flughafengeländes der Kauf einer Fahrkarte notwendig.
Tarife für Frankfurt und den Flughafen 2020:
Frankfurt, ohne Flughafen, Zone 5000 oder nur Frankfurt Flughafen, Zone 5090:
- Einzelfahrt Erw.: 2,75 €, Kind: 1,55 €
- Kurzstrecke, bis 2 Kilometer: Erw.: 1,50 €, Kind: 1,00 €
- Tageskarte eine Person: Erw.: 5,35 €, Kind: 3,00 €
- Minigruppentageskarte bis fünf Personen: 11,50 €
- Wochenkarte: 26,50 € gilt in beiden Zonen
- Monatskarte: 91,80 € gilt in beiden Zonen
- 09 Uhr Monatskarte: 73,40 € gilt in beiden Zonen
- Jahreskarte: 918,00 € (12 x 76,50 €) gilt in beiden Zonen
- 09 Uhr Jahreskarte: 733,80 € (12 x 61,15 €) gilt in beiden Zonen
- Hessenticket: 35,00 € gilt für max. fünf Personen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Hessen
- Quer-durchs-Land-Ticket: Eine Person: 44,00 €, weitere 08,00 € pro Mitfahrer (max. vier Mitfahrer) gilt nur im Eisenbahnverkehr (S-Bahn, RB und RE)
Fahrkartenkauf
[Bearbeiten]Fahrkarten des RMV sind erhältlich:
- an den Automaten des RMV, die sich an allen Bahnhöfen im Verbundgebiet (einschließlich Straßenbahn- und U-Bahnhöfen) sowie an ausgewählten Bushaltestellen befinden
- in allen Bussen des RMV zum sofortigen Fahrtantritt, es sind sämtliche Fahrscheine bis hin zur Monatskarte sowie das Hessenticket erhältlich
- in den Mobilitätszentralen des RMV, die sich in der Regel in den jeweiligen Kreisstädten befinden
- an bestimmten Kiosken und Geschäften mit RMV-Fahrscheinverkauf
Da Einzelfahrkarten grundsätzlich nicht im Vorverkauf erhältlich sind, kann man in den Mobilitätszentralen und Geschäften ausschließlich Zeitkarten erwerben. Der gewünschte Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten kann an Automaten und Vorverkaufsstellen bis zu vier Wochen im Voraus gewählt werden.
Seit 2012 sollen Zeitkarten ab der Wochenkarte nur noch auf einer elektronischen Fahrkarte, dem eTicket, verkauft werden, das vorab in den Mobilitätszentralen ohne zusätzliche Kosten erworben werden muss. In der Praxis ist es auch weiterhin möglich, Wochen- und Monatskarten in Papierform in den Bussen zu erwerben, ferner gilt die Pflicht zum eTicket bislang nicht für die Übergangstarifgebiete. Die Qualität und Erfahrung der Busfahrer beim Fahrkartenkauf, besonders bei sehr exotischen Reisezielen, schwankt stark und bisweilen wird man dann doch eher um Verständnis gebeten und kostenfrei bis zum nächsten Fahrkartenautomaten befördert.
Der Fahrkartenkauf an Bahnhöfen kann sich problematisch gestalten, da die Zuständigkeit für die Fahrkartenautomaten vor wenigen Jahren auf einen neuen Betreiber übertragen wurden. Seitdem gibt es an Bahnhöfen nur noch sehr wenige (meist nur ein einziger) Automat, der sich nicht zwingend an dem Bahnsteig befinden muss, an dem auch der eigene Zug hält. Zwar bieten diese Automaten den Kauf von RMV- und DB-Fahrscheinen an, für letztere wird aber eine Verbindung über GSM aufgebaut sodass es Minuten dauert bis die Benutzeroberfläche geladen ist, meist scheitert das Vorhaben schlicht an einem Timeout.
Die Möglichkeit des Fahrkartenkaufs als Handy-Ticket ist im RMV noch stark eingeschränkt. So sind nicht alle Ziele auf diesem Weg erreichbar (z. B. können Fahrten in Übergangstarifgebiete noch nicht als Handy-Ticket erworben werden) und es sind nicht alle Fahrkarten als Handy-Ticket erhältlich (Anschlussfahrkarten z. B. nicht). Für Zeitkarten ab der Wochenkarte ist eine vorherige Registrierung beim RMV zwingend notwendig, Einzelfahrscheine und Tageskarten können auch anonym erworben werden und werden dann über die Handyrechnung abgerechnet.
Der RMV ist nicht in die Tarifauskunft der Deutschen Bahn eingebunden und Fahrscheine können dort nicht erworben werden (anders als bei einigen anderen Verkehrsverbünden).
Fahrpläne und Netzpläne
[Bearbeiten]Der RMV bemüht sich derzeit, alle Fahrpläne im Verbundgebiet auf seiner zentralen Internetseite zusammenzufassen, auch wenn diese Bemühungen noch in den Kinderschuhen stecken.
Derzeit sind auf der RMV-Seite sämtliche Zugfahrpläne und die Busfahrpläne für folgende Stadt- und Landkreise erhältlich: Stadt Frankfurt, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis (ohne Bad Homburg), Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf (ohne Marburg), Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis.
Die Fahrpläne in anderen Stadt- und Landkreisen müssen mühsam bei den einzelnen Verkehrsunternehmen zusammengesucht werden, teilweise sind sie aber schlicht nicht im Internet veröffentlicht (vor allem im Main-Kinzig-Kreis ein großes Problem).
Park-and-Ride (P+R)
[Bearbeiten]Im gesamten RMV Gebiet bestehen Park-and-Ride Anlagen, an welchen ÖPNV Nutzer vom eigenen Fahrzeug umsteigen können, diese sind teilweise kostenfrei und teilweise kostenpflichtig, verfügen jedoch über recht günstige Parkgebühren, welche in der Regel 24/7 obligatorisch sind, eine Auflistung gilt es unter .
Bike-and-Ride (B+R)
[Bearbeiten]- Fahrradbügel befinden sich an und in der Umgebung vieler Verkehrsstationen im RMV, diese sind kostenfrei nutzbar.
- Eine Fahrradstation am Hauptbahnhof Frankfurt befindet sich im Untergeschoss des Parkhauses neben dem Fernbusbahnhofes in der Stuttgarter Straße, diese ist kostenpflichtig und täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.
- Eine weitere Möglichkeit sind Fahrradboxen, welche in den Regionen Frankfurt, Offenbach und Herborn sowie Groß Gerau existieren, im Gegensatz zu Fahrradbügeln und Fahrradstationen können diese jedoch nur Dauerhaft gemietet werden.
Fahrradmitnahme
[Bearbeiten]Fahrräder werden im gesamten RMV-Gebiet kostenlos befördert, folglich gibt es keine Fahrradkarten. Auch in den meisten Stadt- und Regionalbussen können Fahrräder mitgenommen werden, soweit es die Gegebenheiten vor Ort zulassen. Einige Verkehrsunternehmen schließen aber in ihren Beförderungsbedingungen die Fahrradmitnahme zu Stoßzeiten kategorisch aus, so z. B. in Frankfurt am Main in allen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zwischen 6 und 9 Uhr.
Siehe auch
[Bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten]- www.rmv.de – Offizielle Webseite von Rhein-Main-Verkehrsverbund