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Schengener Abkommen

Reisethema
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Das Schengener Abkommen umfasst eine Reihe rechtlicher Verträge innerhalb von Europa. Kernpunkt für Reisende sind dabei wegfallende Pass- und Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten. Bei den zuständigen Behörden hat sich das Wort Schengen schon lange durchgesetzt. Man sagt auch Non-Schengen zu den Staaten, die nicht zu den Staaten des Verbundes angehören. Das Ganze ist ein sehr trockenes Thema, wenn man kein Bürger der Schengener Vertragsstaaten ist, muss man sich damit aber auseinandersetzen. Dazu ist das so genannte „Schengen-Recht“ immer noch in Bewegung und wird es auch für einige Zeit bleiben.

Grundsätzliches

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Viele sehen die EU und die Schengener Vertragsstaaten als einen Zusammenschluss an. Dem ist aber nicht so. Beides sind völkerrechtliche Verträge, haben aber nichts miteinander zu tun. Das liegt daran, dass sich fast alle Länder der EU dem Schengener Abkommen angeschlossen haben, Irland, Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Zypern aber nicht. Zu den Schengener Vertragsstaaten gehören aber auch Staaten, die nicht zur EU gehören, wie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Noch komplizierter ist, dass nicht alle Staaten die Schengener Verträge schon voll umgesetzt haben. Bulgarien, Rumänien und Zypern sind zwar Schengener Vertragsstaaten, haben die Verträge aber noch nicht komplett umgesetzt.

Das bedeutet für den Reisenden:

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Jeder, der in die Schengen-Vertragsstaaten einreisen oder ausreisen will, muss sich der grenzpolizeilichen Ein- oder Ausreisekontrolle unterziehen. Das gilt auch noch für die Staaten, die den Schengener Vertrag noch nicht voll anwenden. Innerhalb der Schengen-Staaten findet keine grenzpolizeiliche Ein- oder Ausreisekontrolle statt, es sei denn, der Vertrag wird aufgrund besonderer Ereignisse kurzzeitig ausgesetzt. Das kann jeder Vertragsstaat entscheiden, ist aber eher die Ausnahme und kommt eher selten vor.

Ein Irrtum ist auch, dass man beim Grenzübertritt von einem Schengen-Staat in den anderen keinen Ausweis oder Pass dabei haben muss. Dem ist nicht so. Nur weil es keine grenzpolizeilichen Kontrollen mehr gibt, entbindet es den Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Grenzübertrittspapier mit sich zu führen.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen

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Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) regelt die Einreise und den Aufenthalt aller Bürger im Bereich der Schengener Vertragsstaaten. Dieses Übereinkommen ist in den Vertragsstaaten schon in das nationale Recht umgesetzt. In Deutschland zum Beispiel ist es das Aufenthaltsgesetz. Dazu kommen aber noch weitere Gesetze in Deutschland, die das Schengen-Recht in das nationale Recht umsetzen. Das Schengen-Recht ist aber höherwertiger: Auch wenn es noch nicht von einem Vertragsstaat in nationales Recht umgesetzt wurde, gilt das Schengen-Recht.

Auch ganz wichtig zu verstehen ist, dass das Schengener Durchführungsübereinkommen nur die sogenannten Kurzaufenthalte regelt. Es gilt nur für die Dauer von drei Monaten in einem halben Jahr oder für die Dauer von 90 Tagen in einem halben Jahr. Will man länger in einem Staat des Schengener Gebietes bleiben oder sich länger im Bereich der Schengener Vertragsstaaten aufhalten, hilft nur ein Aufenthaltstitel, der sich aber nur aus nationalem Recht ergeben kann.

Diese Aufenthaltstitel sind aber nicht alle „schengenwirksam“. Manche gelten nur in dem Staat, in dem sie ausgestellt wurden. Dazu gibt es noch eine ganze Reihe von völkerrechtlich wirksamen, bilateralen Verträgen zwischen einzelnen Schengen-Staaten. Hier sollte man sich auf jeden Fall bei der Botschaft seines Heimatstaates dringend informieren.

Eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung Mitnahme von verschriebenen Betäubungsmitteln bzw. Cannabisarzneimitteln kann im Schengenraum erfolgen, was im Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens festgelegt ist.

Der Schengener Grenzkodex

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Der Schengener Grenzkodex regelt die Einreise in das Gebiet der Schengener Vertragsstaaten. Es ist alles sehr detailliert geregelt. Wie hat eine grenzpolizeiliche Einreisekontrolle auszusehen, wie ist sie durchzuführen, welche Dokumente werden anerkannt, welche nicht.

Visum

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Das Visum für die Schengener Vertragsstaaten sieht mittlerweile einheitlich aus. Aber auch Irland benutzt diese Visa-Etiketten. Sie sind nicht schengenwirksam, weil die Comon Travel Area mit Großbritannien nicht zu dem Verbund der Schengener Staaten gehört. Man sollte sich aber auf jeden Fall darum kümmern, was auf dem Etikett denn so drauf steht. Auch hier ist die Thematik sehr komplex. Man sollte sich auf jeden Fall vor der Reise genau informieren, was einem denn da bevor steht.

Das Visum gilt grundsätzlich für alle Schengener Vertragsstaaten. Das Wort grundsätzlich zeigt aber schon an, dass es da durchaus Ausnahmen gibt. Manche Visa gelten nicht für alle Vertragsstaaten. Das steht dann aber auch darauf, allerdings mit den gebräuchlichen Abkürzungen. Auch muss man die Kategorien beachten. Es wird weiter kompliziert.

Visakategorien

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Es gibt 4 Kategorien von Schengen-Visa:

Kategorie: A ist nur ein Transitvisum. Es gibt Staaten, deren Staatsbürger von den Schengener Vertragsstaaten auferlegt wurde, auch, wenn sie nur über das Schengener Vertragsgebiet in einen anderen Staat reisen, bei der Einreise ein Visum vorzulegen. Wenn der Transitflughafen, über den sie reisen im Schengen-Gebiet liegt.
Kategorie: B ist das so genannte Durchreisevisum. Man will von A nach B und muss durch einen Bereich der Schengen-Staaten. Mit diesem Visum ist das möglich.
Kategorie: C ist das klassische Visum für den Besuch der Schengen-Vertragsstaaten. Hiermit ist der Aufenthalt nach Maßgabe des Visums möglich. Es kann auf eine einmalige Einreise oder auf eine bestimmte Anzahl von Einreisen begrenzt werden. Es kann aber auch für die Gültigkeitsdauer auf unbegrenzt viele Einreise ausgestellt werden. In dem entsprechendem Feld auf dem Visum steht dann „Mult“.
Kategorie: D ist wieder eine Besonderheit. Es ist ein nationales Visum. Es gilt also nur in einem Schengen-Staat. Doch es beinhaltet auch die Anreise zu dem Schengen-Staat. Man kann mit diesem Visum zum Beispiel von Frankfurt am Main mit der Bahn nach Brüssel reisen. Aber das auch nur zur Anreise und Abreise. Danach gilt das Visum nur für den einen Staat. Schwierig, weil das Etikett gleich aussieht und nur ein Buchstabe darauf hinweist. Diese Visa werden auch für einen längeren Zeitraum als für den Kurzaufenthalt ausgestellt. Dauert z. B. ein Studium vier Jahre, so kann man das Visum auch auf vier Jahre ausstellen.
Kategorie: D + C. Genau das eben besprochene Problem behandelt diese Visa-Kategorie. Wer sich in Deutschland zum Beispiel für ein Studium aufhält, kann mit diesem Visum auch in die anderen Schengen-Vertragsstaaten reisen. Nach den Bedingungen der Kategorie C.

Drittstaatsangehörige

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Das SDÜ spricht in der deutschen Übersetzung von allen Leuten, die nicht aus dem Gebiet der Schengen-Vertragsstaaten kommen von Drittstaatsangehörigen. Man muss aber auch hier wieder unterscheiden.

EU-Bürger

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Die erste und einfachste Gruppe für die Einreise sind die Staaten, die zwar Angehörige der EU sind, aber nicht zu den Schengener Vertragsstaaten gehören. Hier handelt es sich z. B. um Bürger, die aus Irland kommen. Sie sind nach der EU-Gesetzgebung (das hat aber nichts mit Schengen zu tun) visafrei. Für sie gelten auch die Freizügigkeitsrechte der EU. Vielleicht macht hier ein Beispiel etwas deutlich. Ein Ehepaar aus Irland, einer von den beiden kommt aus einem für die das Schengen-Gebiet visapflichtigen Land, wollen nach Deutschland einreisen um sich das Land anzusehen. Der eigentlich visapflichtige Partner braucht aber gar kein Visum, weil er nach EU-Recht nach Deutschland kommen darf. Es sollte so sein, das der jeweilige Partner ein so genanntes deklaratorisches Visum auch bei den Grenzbehörden bekommt. Das kostet nur etwas Zeit, aber kein Geld.

Bevorzugte Bürger

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Die zweite, auch immer noch einfache Gruppe sind die Leute aus den bevorzugten Ländern,die im § 41 der deutschen Aufenthaltsverordnung genannt sind. Sie benötigen zur Einreise nur einen gültigen Pass. Auch wenn sie später erst in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen, dürfen sie die Erlaubnis im Inland beantragen. Alles andere können sie später machen. Obwohl bevorzugt, gehören diese Bürger zu der Gruppe der Positivstaater, die gleich besprochen wird.

Positivstaater

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Die dritte Gruppe ist die komplizierteste, die so genannten Positivstaater. Diese Gruppe benötigt für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum. Für sie gelten aber die gleichen Bedingungen wie für Leute mit dem Visum der Kategorie C. Drei Monate oder insgesamt 90 Tage in einem halben Jahr. Für längere Aufenthalte benötigen sie auch ein Visum. Aber nicht das Schengen-Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Staat, in dem sie leben. Was macht diese Gruppe so kompliziert? Das Schengen-Recht. Die Einreise ist erst einmal unproblematisch. Man braucht einen gültigen Pass und muss genug Geld (oder eine Versicherung) vorweisen, um im Gebiet der Schengen-Staaten zurecht kommen zu können. Das hat einen kleinen Nachteil: Begeht man in den Schengen-Staaten eine Straftat, sind automatisch auch die Einreisevoraussetzungen erloschen. Man begeht zwangsläufig auch eine zweite Straftat, den unerlaubten Aufenthalt.

Negativstaater

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Die vierte Gruppe sind die so genannten Negativstaater. Diese benötigen zur Einreise in die Schengen-Staaten ein Visum. Die Einreisevoraussetzungen werden an den Botschaften der Schengen-Vertragsstaaten geprüft und über die Vergabe des Visums wird entschieden. Man sollte sich auf jeden Fall an die Botschaft des Staates wenden, in den man auch einreisen will. Das erleichtert die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle, da der Beamte vor Ort erst einmal das Visum lesen kann und zweitens auch der Zweck der Reise ersichtlich ist.

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Dies ist ein brauchbarer Artikel. Es gibt noch einige Stellen, an denen Informationen fehlen. Wenn du etwas zu ergänzen hast, sei mutig und ergänze sie.