Nachrichten:2010-08-25: Für Kreuzfahrtschiffe gibt es in Deutschland keine Sterne-Bewertung

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Der Peter Deilmann Reederei wurde gerichtlich untersagt, für seine Kreuzfahrtschiffe mit Hotelbewertungen wie „Fünf Sterne Superior“ zu werben.

Berlin (Deutschland), 25. August 2010. – Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom Dienstag (Aktenzeichen: 16 O 479/08) dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) untersagt, Kreuzfahrtschiffe zu klassifizieren. Der Grund ist recht banal: es gibt keine speziellen Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe.

Bisher trug nur die „MS Deutschland“ der Peter Deilmann Reederei, auch als ZDF-„Traumschiff“ bekannt, eine derartige Klassifizierung, nämlich „Fünf Sterne Superior“ seit April 2005.

Es gibt aber weitere Probleme bei der Klassifizierung. Zum einen vergibt die Dehoga Bewertungen nur an deutsche Unternehmen. Damit können Kreuzfahrtschiffe, die nicht unter deutscher Flagge fahren, auch keine derartige Klassifizierung erhalten, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Zum anderen ist der Kriterienkatalog für Hotels an Land kaum auf Schiffe übertragbar. So sind Kabinen auf Schiffen kleiner als man sie in Hotels erwarten dürfte. Lärmbelästigungen an den Schiffen werden ebenfalls nicht erfasst. D.h., die Erwartungen, die durch die Klassifizierung geweckt werden, können gar nicht erfüllt werden.

Quellen[Bearbeiten]