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Reiseversicherung

Reisethema
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Die Reiseversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten, bei denen Versicherungsunternehmen den Versicherungsschutz für Schäden übernehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Reise stehen.

Hintergrund

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Reisende müssen bei ihrer Entscheidung über eine geplante Reise auch darüber entscheiden, ob die Reise gegen mögliche Ereignisse versichert werden soll, die vor Reiseantritt oder während der Reise unerwartet eintreten können und den Erfolg der Reise ganz oder teilweise beeinträchtigen. Solche Ereignisse werden als Versicherungsfall definiert, der die Zahlungspflicht des Versicherungsunternehmens auslöst. Schäden können als Personen- und/oder Sachschaden auftreten und müssen im Falle der Reiseversicherung nicht vom Reisenden getragen werden.

Arten

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Die Art des versicherten Risikos ergibt sich meist aus der Versicherungsart. Unter anderem gibt es folgende bedeutsame Arten:

Reiserücktrittskostenversicherung

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Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt die versicherte Person vor Kosten wie Stornogebühren, die entstehen, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Ereignisse sind beispielsweise Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten oder eines nahen Angehörigen.[1]

Bei der Buchung einer Reise ist in der Regel eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Von jeder Reise kann man jederzteit zurücktreten, allerdings zumeist nicht kostenlos. Bei einer Stornierung dieser Reise werden Gebühren fällig, die vom zeitlichen Abstand der geplanten Abreise abhängen. Während 25 Tage vor Reisebeginn meist die angezahlten 25% des Reisepreises fällig sind, sind es 14 Tage vor der geplanten Abreise bereits 50%, und bei Stornierung am Abreisetag sind es 75% oder gar die volle Summe. In diesem Fall lohnt sich eine Rücktrittskostenversicherung, allerdings nur dann, wenn der Anlass der Stornierung als versichertes Ereignis gilt. Dazu gehören z.B. 

  • unerwartete schwere Erkrankungen, allerdings nur dann, wenn keine diesbezüglich Vorerkrankung vorlag;
  • Unverträglichkeit einer notwendigen Impfung;
  • ein Elementarschaden an der eigenen Wohnung;
  • der überraschende Verlust des Arbeitsplatzes.

Reiserücktrittskostenversicherungen sollte zeitnah zur Buchung abgeschlossen werden, zumindest 30 Tage vor der geplanten Abreise. Diese Versicherung wird in der Regel zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten. Die Versicherungsprämien richten sich auch nach dem Alter der zu versicherten Personen, bei der Kostenerstattung gilt bei einigen Tarifen ein Selbstbehalt von 25%.

Reisekrankenversicherung / Auslandskrankenversicherung

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Luftrettung

Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Sie deckt medizinische Behandlungen im Ausland, darunter Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Operationen. Es wird jener Betrag übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls gedeckt werden.

Bei Reisen von Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat krankenversichert sind, übernimmt die jeweilige Krankenversicherung EU-weit die Kosten im Krankheitsfall. Die Anspruchsberechtigung wird durch die einheitliche Europäische Krankenversicherungskarte nachgewiesen. Zwischen einigen europäischen und außereuropäischen Staaten regeln zudem die erwähnten Sozialversicherungsabkommen den Anspruch gegenüber der Krankenversicherung des Gastlandes.

Allerdings bleiben auch bei Reisen innerhalb der EU noch Versicherungslücken. So richtet sich die Behandlung stets nach den Vorschriften im Reiseland, was gegebenenfalls hohe Zuzahlungen bedeuten kann, und ein Rücktransport nach Hause wird in keinem Fall finanziert. Hier kann sich gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung lohnen. Für Reisen außerhalb der EU, in denen kein Krankenversicherungsschutz besteht, gilt das erst recht. Einige Länder verlangen sogar den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung, um überhaupt einreisen zu dürfen.

Die Auslandskrankenversicherung wird in verschiedenen Varianten angeboten. Zum einen für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 8 Wochen, ferner als Langzeitversicherung bis 1 Jahr oder aber auch bis zu 5 Jahre. Für das Auslandsstudium oder Auslandspraktikum empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung, die über den gesamten mehrmonatigen Aufenthalt gilt (Langzeitversicherung bis zu 1 Jahr). Für Expatriates empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung mits einer Dauer von bis zu 5 Jahren. Auswanderer oder Dauerreisende länger als 5 Jahre sollten unbedingt eine internationale Krankenversicherung abschließen. Dies macht auch für Expatriates Sinn, die bereits wissen, dass sie länger als 5 Jahre im Ausland bleiben werden. Auch hier ist ein Vergleich hinsichtlich Versicherungsprämie und versicherter Leistung wichtig.

Bei chronischen Vorerkrankungen (Diabetes, Asthma) zahlt eine Reisekrankenversicherung nicht für die notwendigen Medikamente. Deshalb sind die Gesundheitsfragen richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Vorher ist zu prüfen, was die gesetzliche Krankenversicherung an Krankheitsdaten gespeichert hat. Hintergrund ist, dass bei einem Arztbesuch, bei dem der Arzt nichts findet, gern von Ärzten psychosomatisch eingetragen wird. Diese falsche Diagnose kann massive Auswirkungen auf einen Antrag einer Krankenversicherung als auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Es kann auch dazu führen, dass im Leistungsfall nicht geleistet wird, weil man die Gesundheitsfragen falsch ausgefüllt hat. Deshalb ist die Liste bei der Krankenversicherung anzufordern (die Krankenversicherung ist zur Herausgabe verpflichtet) und auf falsche Einträge zu kontrollieren und eventuell berichtigen zu lassen. Oft füllen Versicherungsmakler die Gesundheitsfragen für den Kunden aus. Dies schützt jedoch nicht davor, die Gesundheitsfragen wahrgemäß ausfüllen zu müssen. Daher sollte vor Beginn der Reise die eigene Krankenversicherung kontaktiert werden. Die Prämie ist auch abhängig vom Alter der zu versicherten Personen. Oftmals gibt es auch ein Höchstalter, bis zu dem man sich versichern kann. Bei Kreuzfahrtschiffen wird nach dem Recht des Heimathafens abgerechnet. Beispiel: die Schiffe von AIDA Cruises haben als Heimathafen Genua, die Abrechnung von Arzthonoraren erfolgt nach italienischem Recht. Reisekrankenversicherungen werden meist zusammen mit Unfallversicherungen angeboten.

Reiseunfallversicherung

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Patiententransporteinheit

Die Reiseunfallversicherung kommt für entstandene Vermögensnachteile in Verbindung mit einem Unfall während einer Reise auf. Leistungen des Versicherungsunternehmens erhält der Versicherte etwa bei dauernder Invalidität oder Tod oder für Bergungs- und Rückführungskosten.[2]

Einige Reisende neigen dazu, im Urlaub weniger vorsichtig zu handeln als zu Hause. Da schließt man sich mal einer Segway-Tour an, probiert Kite-Surfen oder spielt am Strand Volleyball. Oder man hat im Ski-Urlaub eine wunderbare schwarze Piste entdeckt. Das ist nur dann nicht zu beanstanden, wenn der Reisende sportlich trainiert ist. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dann nicht für die finanziellen Folgen auf, und sie bezahlt auch nicht den Rücktransport vom Urlaubsort. Dafür gibt es aber die Auslandskrankenversicherung. Was jedoch oft von dieser nicht gezahlt wird, sind die Umbaukosten des Hauses in Folge eines Unfalls. Unfälle passieren aber überwiegend im Haushalt. Es ist deshalb ratsam, sich zuerst um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern, auch wenn diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Urlaubsreisen steht. Wenn jemanden das finanzielle Risiko eines Umbaus des Hauses noch zu groß ist, ist eine allgemeine private Unfallversicherung besser bedient. Das Risiko einer großen Invalidität ist aber gering, und es empfiehlt sich deshalb, nur diese hohe Invalidität abzusichern bei relativ geringen Prämien. Für eine Reise eine Reiseunfallversicherung abzuschließen, macht dann keinen Sinn.

Der Versicherungsschutz einer Reiseunfallversicherung richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Leistung für Invalidität und Bergungskosten, für den Transport ins Krankenhaus und evtl. für Leistungen im Todesfall. Meist wird eine solche Versicherung zusammen mit einer Auslandskrankenversicherung angeboten. Bei einigen Gesellschaften sind Risikosportarten wie Paragliding und Bergsteigen nicht oder nur nach schriftlicher Bestätigung mitversichert, manchmal beträgt die maximal zu versichernde Reisedauer 46 Tage. Die Höhe der Prämie ist auch abhängig vom Alter der versicherten Person. Bei selbst verschuldeten Unfällen springt die Versicherung jedoch nicht ein. Das ist z.B. der Fall, wenn Alkohol im Spiel war oder wenn man keine gültige Fahrerlaubnis für das Mietfahrzeug besitzt.

Wer bereits eine private Unfallversicherung besitzt, sollte dort nachfragen, ob auch die Risiken in einem Urlaub versichert sind. Des ist meist der Fall, weil aktuelle Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung weltweit gelten und keinen Ausschluss von Urlaubsreisen haben.

Reisegepäckversicherung

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Wenn das Gepäck so unbeaufsichtigt ist, zahlen die Versicherungen bei Diebstahl meist nicht

Die Reisegepäckversicherung ersetzt abhanden gekommenes, beschädigtes oder zerstörtes Reisegepäck unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Zum Reisegepäck gehören sämtliche, während einer Reise als Reisebedarf mitgeführten Sachen einschließlich der am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen. Versichert sind auch mitgeführte Sportgeräte und Fahrräder, nicht versichert sind Fahrkarten jeder Art, Handys, Geld, Sorten oder Wertpapiere.[3]

Häufig beträgt die Versicherungssumme 1.000€ pro Person. Laptops und Kameras sind nur bis 50% der Versicherungssumme mitversichert. Manche Versicherer erstatten im Schadensfall nur den Zeitwert. Oft muss der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt tragen. Bei Diebstahl ist es auch oft recht schwierig nachzuweisen, dass man auf sein Eigentum sorgfältig aufgepasst hat. Daher ist eine solche Versicherung nicht immer sinnvoll.

Reiseabbruchversicherung

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Während einer Rundreise durch ein fernes Reisegebiet bekommt der Reisende plötzlich die Meldung, dass zuhause ein naher Angehöriger schwer erkrankt ist oder ein Unwetter die Wohnung verwüstet hat. Damit ist der Urlaubsspaß vergangen, eine dringende Rückkehr ist angesagt. Dann kann es vorkommen, dass es vom gegenwärtigen Aufenthaltsort nur eine einzige teure Verbindung zum nächsten internationalen Flughafen gibt. In diesem Fall tritt die Reiseabbruchversicherung für die Rückflugkosten ein, wenn die Rückreise während einer geplanten Rundreise angetreten werden muss und einige im Reisepreis enthaltenen Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Häufig werden solche Versicherungen zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Reisekrankenversicherung angeboten. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall schwankt je nach Versicherung von 0 über 25€ bis hin zu 25 %.

Versicherung über die Kreditkarte

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Bestimmte Kreditkartenunternehmen bieten einen mehr oder weniger umfassenden Reiseversicherungsschutz für Karteninhaber an, wenn diese den Reisepreis mit der Kreditkarte bezahlen. Um den Versicherungsumfang festzustellen, ist das vorherige Studium der Kartenbedingungen des Ausstellers der Kreditkarte erforderlich.

Bei einigen Kreditkarten muss der Reisepreis zur Hälfte mit der Karte bezahlt worden sein. Andere Gesellschaften legen darauf keinen Wert, dafür gilt die Versicherungsgrenze bei 5.000 Euro. Auch die Haftungssumme der Gepäckversicherung variiert, und bei der zugehörigen Rücktrittskostenversicherung sind 20% Selbstbehalt üblich. Generell gilt je nach Gesellschaft eine Altersgrenze für die Versicherung, manchmal erst ab 75 Jahren, in anderen Fällen schon ab 65. Eine Kreditkarte nur wegen einer Reiseversicherung zu beantragen, ist nicht zielführend. Kreditkarten haben eine Zahlungsfunktion, die in vielen Staaten der Bargeldzahlung vorgezogen wird. Die – mehr oder weniger umfangreiche – Reiseversicherung ist ein Nebenprodukt vieler Kreditkarten und kann einige Versicherungsarten nicht ersetzen.

Abschluss einer Reiseversicherung

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Die nach Abschluss eines Versicherungsvertrags erstellte Versicherungspolice zu einer Reiseversicherung ist ein Bestandteil der Reisedokumente wie der Reisepass, damit im Schadensfall auch Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden können. Verfügen die Versicherungen über eine Hotline, sollte deren Nummer ebenfalls zu den Reisedokumenten gehören. Dann kann der Versicherer gegebenenfalls direkt über den eingetretenen Versicherungsfall unterrichtet werden. Zu den Reise-Unterlagen gehört auch die Adresse einer (in der Heimat lebenden) Vertrauensperson, die zumindest den Namen der Reiseversicherung kennen sollte. In vielen Ländern müssen Arztrechnungen und Krankenhauskosten sofort bezahlt werden. Die entstandenen Kosten werden von der Reiseversicherung erst nachträglich nach Abschluss der Reise erstattet. Deshalb muss man mit Kreditkarten im Ausland in Vorleistung treten. Auch der Impfpass gehört zu den Reisedokumenten und weist Ärzte im Ausland auf den Impfstatus hin, wobei etwaige Allergien kommuniziert werden müssen.

Wirtschaftliche Aspekte

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Auf eine Reisegepäckversicherung kann am ehesten verzichtet werden, da das Reisegepäck während des Transports durch Transportunternehmen (Busunternehmen, Eisenbahn, Fluggesellschaft oder Schiffsunternehmen) ohnehin versichert ist. Zudem ersetzt eine Hausratversicherung meist über die Außenversicherung auch teilweise das Reisegepäck, wenn es gestohlen wird oder im Hotelzimmer eingebrochen wurde. Andere Versicherungsarten sind jedoch sinnvoll, und die Versicherungsprämien sind meist sehr niedrig, zumal die Versicherungsdauer häufig weniger als einen Monat beträgt.

Konsequenzen

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Reisen in Gebiete, für die offizielle Reisewarnungen vorhanden sind, werden meist nicht durch eine Reiseversicherung gedeckt. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen häufig vor, dass ein Versicherungsschutz bei vorhandener Reisewarnung entfällt. Entstehende Schäden (Personen- und/oder Sachschäden), die unmittelbar mit der Reisewarnung zusammenhängen, muss der Reisende selbst tragen.

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Einzelnachweise

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Vollständiger Artikel
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