Nachrichten:2013-07-23: Einreiseverbot nach Russland wegen Homosexuellen-Propaganda
Auch das Auswärtige Amt weist auf die besonderen strafrechtlichen Vorschriften hin.
Moskau (Russland), 23. Juli 2013. – Gegen vier niederländische Homosexuellen-Aktivisten wurde ein dreijähriges Einreiseverbot in die Russische Föderation ausgesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, in einem Jugendlager nahe der nordrussischen Großstadt Murmansk mit Minderjährigen über Homosexualität gesprochen zu haben. Minderjährige gab es aber in dem Lager nicht.
Homosexualität ist zwar in Russland nicht verboten, aber in der Gesellschaft eher ein Tabu. Die Weitergabe von Informationen, öffentliche Demonstration und Unterstützung von Homosexualität ist aber nach dem föderalen Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“, das am 30. Juni 2013 in Kraft getreten ist, verboten. Dies gilt auch für Ausländer. Als Strafen sind Geldstrafen bis zu 100.000 Rubel (2.300 Euro), Gefängnisstrafen bis zu 15 Tage Haft oder die Ausweisung vorgesehen.
Quellen
[Bearbeiten]- Spiegel Online, Einreiseverbot: Russland bestraft Ausländer wegen „Homosexuellen-Propaganda“ vom 23. Juli 2013
- Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise, deutsches Auswärtiges Amt