Seerecht
Rechtliche Bestimmungen
[Bearbeiten]Internationales Seerecht
[Bearbeiten]Das Seerecht ist Bestandteil des Völkerrrechts. Der Internationale Seegerichtshof hat seinen Sitz in Hamburg.
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen SRÜ (“United Nations Convention on the Law of the Sea” UNCLOS) vom 10. Dezember 1982, unterzeichnet in Montego Bay (Jamaika)
- Schutz des Kulturerbes unter Wasser (“Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage”) von 2001
Nationales Seerecht
[Bearbeiten]Deutsches Recht
[Bearbeiten]- Hochseegesetz (prüfen)
Britisches Recht
[Bearbeiten]- “Protection of Wrecks Act” (1973)
- “Protection of Military Remains Act” 1986
US-amerikanisches Recht
[Bearbeiten]- “Abandoned Shipwrecks Act” 1987
Wracks
[Bearbeiten]Eigentum
[Bearbeiten]Kriegsschiffe gehören auch nach ihrem Untergang rechtlich dem Land, unter dessen Flagge es zuletzt fuhr.
Im Falle von Handelsschiffen kollidieren nicht selten unterschiedliche nationale Rechtsauffassungen. Zum einen wird das Eigentumsrecht des letzten Besitzers herangezogen, das aber u.U. nach einer mehr oder langen Frist (Herrenlosigkeit) ablaufen kann. Zum anderen wird ein Eigentumsrecht aufgrund des Fundorts angenommen.
Seekriegsgräber
[Bearbeiten]Wracks von Kriegsschiffen, deren Besatzung nicht geborgen werden konnte, gelten als Seekriegsgräber. Sie sind durch völkerrechtliche Bestimmungen vor Bergung und Plünderung geschützt. Das betrifft auch das Eindringen in die Wracks.