Seerecht

Reisethema
Artikelentwurf
Aus Wikivoyage

Rechtliche Bestimmungen[Bearbeiten]

Internationales Seerecht[Bearbeiten]

Das Seerecht ist Bestandteil des Völkerrrechts. Der Internationale Seegerichtshof hat seinen Sitz in Hamburg.

Nationales Seerecht[Bearbeiten]

Deutsches Recht[Bearbeiten]

  • Hochseegesetz (prüfen)

Britisches Recht[Bearbeiten]

US-amerikanisches Recht[Bearbeiten]

Wracks[Bearbeiten]

Eigentum[Bearbeiten]

Kriegsschiffe gehören auch nach ihrem Untergang rechtlich dem Land, unter dessen Flagge es zuletzt fuhr.

Im Falle von Handelsschiffen kollidieren nicht selten unterschiedliche nationale Rechtsauffassungen. Zum einen wird das Eigentumsrecht des letzten Besitzers herangezogen, das aber u.U. nach einer mehr oder langen Frist (Herrenlosigkeit) ablaufen kann. Zum anderen wird ein Eigentumsrecht aufgrund des Fundorts angenommen.

Seekriegsgräber[Bearbeiten]

Wracks von Kriegsschiffen, deren Besatzung nicht geborgen werden konnte, gelten als Seekriegsgräber. Sie sind durch völkerrechtliche Bestimmungen vor Bergung und Plünderung geschützt. Das betrifft auch das Eindringen in die Wracks.

Artikelentwurf
Dieser Artikel ist in wesentlichen Teilen noch sehr kurz und in vielen Teilen noch in der Entwurfsphase. Wenn du etwas zum Thema weißt, sei mutig und bearbeite und erweitere ihn, damit ein guter Artikel daraus wird. Wird der Artikel gerade in größerem Maße von anderen Autoren aufgebaut, lass dich nicht abschrecken und hilf einfach mit.