Nachrichten:2021-09-24: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Online-Flugbuchungen

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Das Urteil behandelt Zusatzkosten in Abhängigkeit von der Zahlungsweise und nicht ausgewiesene Extrakosten z. B. für eine Gepäckaufgabe.

Karlsruhe (Deutschland), 24. September 2021. – Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Urteil vom 24. August 2021 mit zwei Entscheidungen zur Arbeitsweise von Online-Portalen für Flugbuchungen veröffentlicht. Er folgte damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom Februar 2020.

Verhandelt wurde eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Leipziger Flugvermittler Travel24. Zum einen darf es nicht nur eine Möglichkeit zur kostenlosen bzw. rabattierten Zahlung geben, noch dazu, wenn es sich um eine firmeneigene Kreditkarte handelt.

Der zweite Anklagepunkt betrifft die Transparenz von Extrakosten wie die für eine Gepäckaufgabe, die von Anfang an ausgewiesen werden müssen, auch wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt im Buchungsverfahren erfragt werden. Dies ist notwendig, um eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Anbieter zu gewährleisten.

Aktenzeichen: X ZR 23/20

Quellen[Bearbeiten]