Nachrichten:2020-08-08: Testpflicht bei Rückkehr aus Corona-Risikogebieten

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In Deutschland ist der Test kostenlos und wird von den Krankenkassen bezahlt.

Berlin (Deutschland), 08. August 2020. – Nach einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten, sowohl Erwachsene als auch Kinder, seit Samstag verpflichtet, sich auf eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen oder einen aktuellen gültigen negativen Test vorzulegen, der frühestens 48 Stunden vor der Rückkehr durchgeführt werden darf. In Deutschland ist der Test kostenlos und wird von den Krankenkassen bezahlt.

Tests werden u. a. an den Flughäfen durchgeführt. Sie dauern zwar nicht lange, jedoch kann es zu Wartezeiten aufgrund großer Passagierzahlen kommen. Alternativ können die Tests auch in Testzentren und Arztpraxen bis spätestens drei Tage nach der Rückkehr durchgeführt werden.

Zusätzlich zum Test müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Ohne negativen Test müssen sich Reiserückkehrer in Quarantäne begeben. Wird der Test verweigert, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Bis auf die meisten europäischen Staaten gelten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts alle anderen Länder, derzeit etwa 130, als Risikogebiete. Als Risikogebiete in der EU sind Luxemburg, die belgische Provinz Antwerpen, die spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra und Gebiete in Bulgarien (Blagoevgrad, Dobritch, Varna) und Rumänien (Argeș, Bihor, Buzău, Neamt, Ialomita, Mehedinti, Timis) ausgewiesen.

Quellen[Bearbeiten]