Nachrichten:2020-02-10: Ägyptisches Antikengesetz verschärft

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Das Besteigen von Pyramiden wird nun geahndet. (Preußische Expedition nach Ägypten unter Richard Lepsius am 15. Oktober 1842)

Als Straftat wird jetzt auch das Besteigen archäologischer Stätten geahndet.

Kairo (Ägypten), 10. Februar 2020. – Das ägyptische Parlament hat am 10. Februar 2020 Änderungen am Antiken-Schutz-Gesetz Nr. 117 aus dem Jahr 1983 beschlossen. In den beiden geänderten Paragrafen werden zum einen das unerlaubte Betreten archäologischer Stätten und der Vollzug obszöner Handlungen im Bereich archäologischer Stätten unter Strafe gestellt. Diese Straftaten werden mit einer mindestens einmonatigen Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von bis zu LE 100.000 (etwa 5.000 Euro) geahndet. Dazu gehört auch das Besteigen von Altertümern wie Pyramiden.

Für den illegalen Besitz und/oder Verkauf ägyptischer Artefakte drohen nun Geldstrafen zwischen 1 und 10 Millionen ägyptischer Pfund und Zwangsarbeit.

Quellen[Bearbeiten]