Nachrichten:2018-03-20: Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung sind rechtens

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Es ist legitim, auch Buchungsklassen ohne Stornomöglichkeit anzubieten.

Karlsruhe (Deutschland), 20. März 2018. – Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Fluggesellschaften Tickets verkaufen dürfen, für die es keine Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung gibt. Das Gericht erkennt keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste entgegen der Gebote von Treu und Glauben.

Die Kläger mussten wegen Krankheit einen Flug der Lufthansa von Hamburg in die USA absagen. Statt der erhofften (teilweise) Rückzahlung des Flugpreises wurden nur die Steuern zurückerstattet. Die Kläger hatten sich zudem bewusst für eine Buchungsklasse ohne Stornomöglichkeit entschieden, obwohl auch Buchungsklassen mit Stornomöglichkeit angeboten wurden. Für diesen Fall hätte nur mit einer Reiserücktrittsversicherung den Flugpreis absichern können.

In der Begründung des BGH wurde die Kündigung des Beförderungsvertrags gem. § 648 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch die Beförderungsbedingungen wirksam ausgeschlossen.

(BGH, Urteil v. 20.03.2018, Az.: X ZR 25/17)

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