Nachrichten:2017-12-11: Pflichttrinkgeld ist nicht rechtens

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Kunden müssen der Gabe von Trinkgeldern ausdrücklich zustimmen.

Der Zahlung von Trinkgeld muss ausdrücklich zugestimmt werden.

Koblenz (Deutschland), 11. Dezember 2017. – Das Landgericht Koblenz hat am 11. September 2017 im Rechtsfall des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Berge und Meer Touristik GmbH entschieden, dass Kreuzfahrtanbieter nicht automatisch Trinkgelder von ihren Kunden einziehen dürfen, sondern dass der Kunde dieser zusätzlichen Zahlung ausdrücklich zustimmen muss. Diese Zustimmungspflicht kann nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben werden.

Damit weist das Gericht die gängige Praxis vieler Kreuzfahrtanbieter zurück, dass Trinkgelder vom Bordkonto der Reisenden automatisch abgezogen werden. Diese Trinkgelder belaufen sich häufig auf zehn Euro pro Person und Nacht. Dies bedeutet, dass sich der Endpreis einer derartigen durch versteckte Trinkgelder drastisch erhöhen kann.

Nach der Entscheidung des Gerichts verstieß das Unternehmen gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 15 O 36/17

Quellen[Bearbeiten]