Nachrichten:2017-08-15: Air Berlin ist insolvent

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Völlig unklar ist, was passiert, wenn der staatliche Übergangskredit über 150 Millionen Euro aufgebraucht ist bzw. sich das Insolvenzverfahren in die Länge zieht. Schadenersatz für gekaufte Tickets wird es nicht geben.

Noch fliegen die Maschinen von Air Berlin dank eines Übergangskredits. Wie lange noch, weiß keiner.

Berlin (Deutschland), 15. August 2017. – Unvorhergesehen war der Schritt nicht: die defizitäre Fluggesellschaft Air Berlin hat heute einen Insolvenzantrag gestellt. Vorausgegangen war die Entscheidung des Hauptaktionärs Etihad, das Unternehmen nicht mehr finanziell zu unterstützen. Seit 2008 gab es fast immer ein negatives Jahresergebnis. 2016 betrug es etwa 780 Millionen Euro.

Der Flugbetrieb ist durch einen per Bundesbürgschaft abgesicherten Übergangskredit über 150 Millionen Euro der staatlichen KfW-Bank in den nächsten drei Monaten sichergestellt – also bis nach der Bundestagswahl. In dieser Zeit soll das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Teile der Fluggesellschaft könnten von der Lufthansa und von Easyjet übernommen werden. Ein Komplettverkauf der Gesellschaft ist fraglich. Gegen den Übergangskredit hat die Fluggesellschaft Ryanair eine Kartellbeschwerde eingereicht, die hierin Verstöße gegen deutsches und EU-Wettbewerbsrecht erkennt.

Trotz der Fortführung wird es wohl zu Einschränkungen kommen. Aber Flugverspätungen und -ausfälle gab es seit März 2017 schon gehäuft.

Nach deutschem Insolvenzrecht hätte der Betrieb sofort eingestellt werden müssen. Der Übergangskredit ermöglicht den Weiterbetrieb. Unklar ist jedoch, ob er für die kommenden drei Monate ausreicht und was danach geschehen soll. Nach Einstellung des Flugbetriebs können bei Air Berlin direkt erworbene Tickets nur theoretisch im Insolvenzverfahren als Forderung angemeldet werden: die Chance liegt jedoch bei Null, überhaupt etwas zurückzubekommen. Auch bei den Folgekosten bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen.

Bei Pauschalreisenden sieht es besser aus. Hierbei muss sich der Reiseveranstalter auch gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines der Subunternehmen versichern. Und sie müssen einen alternativen Transport sicherstellen.

Etwas besser sieht es bei Codesharing-Flügen aus, wenn man nicht über Air Berlin gebucht hat. Dann müssen sich die Partnerunternehmen wie z. B. British Airways, Etihad oder Finnair um die Regulierung oder Ersatzflüge kümmern.

Update 18. August 2017[Bearbeiten]

Die Flugtickets bleiben weiterhin gültig, zumindest bis zur Bundestagswahl am 24. September 2017. Der Übergangskredit reicht wohl nicht bis Ende November. Tickets, die vor dem 15. August 2017 erworben wurden, werden nicht mehr rückerstattet. Das im Voraus gezahlte Geld gehört zur Konkursmasse. Bei Ticketstornierungen werden auch Steuern und Gebühren nicht zurückgezahlt. Bei Flextickets kann man das Geld wohl nur zurückerhalten, wenn die Rückzahlung schriftlich vereinbart wurde. Dem Verlust kann man nur entgehen, wenn man den Flug auch antritt.

Für Flüge vor dem Insolvenzantrag werden keine Entschädigungen für Flugausfälle und Verspätungen gezahlt. Auch verfallen ausgereichte Gutscheine. Ansprüche für Entschädigungen zum Beispiel bei Verspätungen sollten weiterhin angemeldet werden.

Bonusmeilen können derzeit nicht mehr in Prämien oder Flüge umgewandelt werden. Ganz aussichtslos ist die Situation aber nicht, weil die Fluggesellschaft Eithad, und nicht Air Berlin, Eigentümerin von Topbonus ist.

Quellen[Bearbeiten]