Nachrichten:2017-06-02: Bundestag setzt EU-Pauschalreise-Richtlinie um

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Die neuen gesetzlichen Regelungen schließen aber Tagesreisen und Ferienhäuser aus.

Debatte im Deutschen Bundestag (Archivbild vom 10. September 2014)

Berlin (Deutschland), 02. Juni 2017. – In der Nacht zum Freitag verabschiedete der deutsche Bundestag eine neue Pauschalreise-Richtlinie, indem er die EU-Pauschalreise-Richtlinie in nationales Recht umsetzte. Sie ersetzt die bisherigen Bestimmungen aus dem Jahr 1990 und soll zu einer europaweiten Vereinheitlichung beitragen. Das neue Gesetz gilt wohl ab 2018.

Die wichtigste Veränderung betrifft den Begriff Pauschalreise. Darunter versteht man nun nicht mehr nur ein Komplettreiseangebot aus einer Hand, sprich von einem Veranstalter. Unter diesem Begriff wird nun auch eine Zusammenstellung wichtiger Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen erfasst, sofern sie mit einer Gesamtrechnung bezahlt werden. Werden die Komponenten einzeln bezahlt, dann handelt es sich auch weiterhin nicht um eine Pauschalreise.

Zudem gilt ein Unternehmen als Reiseveranstalter, wenn es überein Online-Buchungsverfahren Reiseverträge anbietet oder vermittelt. Damit gelten nun für Internetbuchungen dieselben Regelungen wie bei einer Reisebuchung im Reisebüro.

Die Möglichkeit seitens der Reiseveranstalter, sich von Schadenersatzzahlungen zu „befreien“, wird eingeschränkt. Dies betrifft zum einen die Gründe, derartigen Schadenersatz ausschlagen zu können, als auch die die neue Zwei-Jahres-Frist, innerhalb derer Reisemängel geltend gemacht werden können. Reiseveranstalter können nach Beginn der Reise nicht mehr kündigen, der Reisende aber immer noch.

Es gibt aber auch kundenunfreundliche Entscheidungen. So sind im neuen Gesetz Ferienwohnungen und Tagesfahrten ausgeschlossen, so dass hier der bekannte Reiserechtsschutz nicht gegeben ist. Eine Tagesfahrt ist eine Reise von weniger als 24 Stunden Dauer ohne Übernachtung, wenn der Preis außerdem 500 Euro nicht übersteigt. Bisher lag die Schwelle bei 75 €.

Mit der neuen Regelung gelten auch Preisaufschläge von bis zu acht Prozent, bisher fünf Prozent, als zumutbar. Kunden dürfen dann sinngemäß auch im Gegenzug Preisnachlässe fordern, was sie aber selbst beweisen müssen.

Natürlich gibt es am Gesetzentwurf Kritik. Der Deutsche Reiseverband (DRV) beklagte zusätzlichen Aufwand und hatte Erfolg. Verschiedene Komponenten, die nicht als Pauschalreise gelten sollen, müssen zwar separat ausgewiesen werden, können aber mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden.

Das Gesetz muss aber noch vom Bundesrat gebilligt werden. Verbraucherschützer hoffen, dass Tagesreisen und Ferienhäuser weiter unter das Reiserecht fallen werden.

Quellen[Bearbeiten]