Nachrichten:2017-01-21: BGH: Aufdrängen von Reiseversicherungen und Servicepauschalen sind rechtswidrig

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Online-Portale müssen ihren Kunden die freie Entscheidung für oder gegen Reiseversicherungen lassen und dürfen Zusatzkosten nicht verschleiern.

Karlsruhe (Deutschland), 21. Januar 2017. – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung untersagt, dass Online-Portale mit gut versteckten Hinweisen ihren Kunden ungewollte Reiseversicherungen aufdrängen. Ferner wurde die Praxis kassiert, Servicepauschalen zu verlangen, wenn nicht ganz bestimmte Zahlungsmittel zum Einsatz gelangen. Der BGH folgte mit seiner Entscheidung den Entscheidungen niederer Berliner Instanzen. Das Vorenthalten klarer, transparenter und eindeutiger Mitteilungen verstößt gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung. Bei der Online-Buchung müssen zudem alle bereits im Vorfeld erkennbaren Zusatzkosten ausgewiesen werden.

Geklagt hatte der Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die in London ansässige Betreiberfirma der Plattform opodo.de. Die günstigsten Flugpreise waren nur mit einer Kreditkarte von American Express möglich.

Offen ist noch, in welcher Währung der Preis ausgewiesen werden muss. Geklagt hatte ein Kunde aus Deutschland, der bei Germanwings einen Flug von London nach Stuttgart gebucht hatte und den Preis in britischen Pfund, und nicht in Euro, ausgewiesen bekam.

Aktenzeichen: BGH, I ZR 160/15

Quellen[Bearbeiten]