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Nachrichten:2016-10-06: Massenhafte Flugausfälle bei TUIfly und Air Berlin

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Fluggäste sollen in jedem Fall ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz schriftlich geltend machen.

Die gsamte Flotte von TUIfly bleibt am Freitag am Boden.

Hannover (Deutschland), 06. Oktober 2016. – TUIfly und Air Berlin stehen vor einem massiven Umbau, und die Mitarbeiter befürchten Jobverluste. Seit Tagen fallen nun zudem massenhaft Crew-Mitglieder äußerst kurzfristig wegen Krankheit aus. Dies führte und führt zu zahlreichen Flugausfällen bei TUIfly und Air Berlin. Für den Freitag, den 7. Oktober 2016, hat TUIfly nun alle seiner 108 Flugverbindungen gestrichen. Dies allein trifft etwa 9.000 Fluggäste. Das Reiseunternehmen TUI versucht die Ausfälle durch Chartern von Flugzeugen anderer Gesellschaften auszugleichen. Dies betrifft vorwiegend Rückreisen aus den Urlaubsgebieten.

TUIfly bietet eine Hotline unter 0800-9006090 an. Weitere Angaben befinden sich auch auf den Websites der betroffenen Flugunternehmen.

Kritik hierzu gibt es von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, CSU, der der BILD sagte, dass „die Airlines ‥ ihrer Verantwortung gegenüber den Fluggästen nachkommen“ müssen. „Interne Konflikte müssen am Verhandlungstisch ausgetragen werden und nicht auf den Rücken der Passagiere.“

Eine Sprecherin der TUI führte unterdessen aus, dass für das Unternehmen keine „Entschädigungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche der Kunden entstehen“ würden. Man begründet dies damit, dass „die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen ‥ ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt“ seien. Das sehen Reiserechtler wie Paul Degott aus Hannover ganz anders. Natürlich können Reisende Ausgleichszahlungen nach EU-Recht verlangen – und zwar unabhängig vom Grund des Ausfalls oder der Verzögerung. Interne Probleme in Unternehmen sind keine höhere Gewalt, und krankheitsbedingte Ausfälle gehören zum unternehmerischen Risiko. Bei den hier vorliegenden Krankmeldungen handelt es sich auch nicht um Streiks. In jedem Fall müssen sich die Fluggäste auch mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.

Fluggäste sollen in jedem Fall ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Schadenersatz schriftlich geltend machen und den Flugausfall schriftlich bestätigen lassen. Dies kann auch unter Hinzuziehung eines Rechsanwalts geschehen. Bestätigungen über eine Beschwerde reichen nicht aus.

Quellen

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