Nachrichten:2016-01-12: Reiseveranstalter haften auch für lokale Anbieter
Reiseveranstalter haften auch für Ausflüge lokaler Veranstalter, wenn nicht deutlich genug Fremdleistungen ausgewiesen werden.
Karlsruhe (Deutschland), 12. Januar 2016. – Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 12. Januar 2016 entschieden, dass Reiseveranstalter auch für vermittelte Reiseangebote haften, insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass sie von lokalen Veranstaltern durchgeführt werden. Für Touristen entsteht möglicherweise der Eindruck, dass Ausflüge optionale Teile einer Pauschalreise sind. Vielmehr müsse der Reiseveranstalter ausreichend deutlich machen, dass gebuchte Ausflüge keine Eigenleistungen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun den abgewiesenen Fall erneut verhandeln, bei dem die Kläger Schmerzensgeld wegen Verletzungen bei einem Geländewagen-Unfall am Urlaubsort verlangten.
- Bundesgerichtshof Karlsruhe: Aktenzeichen X ZR 4/15
- Landgericht Duisburg: Aktenzeichen 2 O 3/14 (Urteil vom 19. Mai 2014)
- Oberlandesgericht Düsseldorf: Aktenzeichen 21 U 99/14 (Urteil vom 16. Dezember 2014)
Quellen
[Bearbeiten]- dpa via Spiegel Online, BGH-Urteil: Veranstalter kann auch für vermittelte Ausflüge haften vom 12. Januar 2016