Nachrichten:2015-05-07: Neue Einreisebestimmungen für Kinder und Jugendliche nach Südafrika

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Ab 1. Juli 2015 müssen für Kinder und Jugendliche internationale Geburtsurkunden mitgeführt werden.

Pretoria (Südafrika), 07. Mai 2015. – Für Reisen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gelten ab 1. Juli 2015 in Südafrika neue, verschärfte Bedingungen: für die mitreisenden Minderjährigen müssen internationale Geburtsurkunden mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn beide Elternteile mitreisen. Sollten im Herkunftsland der Kinder und Eltern keine internationalen Geburtsurkunden ausgestellt werden, so benötigt man eine nationale Geburtsurkunde und eine beglaubigte englische Übersetzung dieser Urkunde.

Reisen einer oder beide Elternteile nicht mit, so werden von diesen Personen eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten der betroffen Elternteile verlangt. Sorgerechtsträger müssen den Gerichtsbeschluss und/oder die Sterbeurkunden der Eltern bei sich führen.

Allein reisende Minderjährige müssen ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und Passkopien ihrer südafrikanischen Gastgeber vorlegen.

Das entsprechende südafrikanische Gesetz wurde bereits 2014 verabschiedet, um den internationalen Kinderhandel einschränken. Nach Protesten aus der Tourismus-Industrie wurde die Einführung jedoch vertagt.

Internationale Geburtsurkunden werden in Deutschland von den Standesämtern ausgefertigt.

Quellen[Bearbeiten]