Nachrichten:2013-05-17: Bundestag macht Weg frei für EU-Knöllchen

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Schwere Verkehrsdelikte im Ausland können zukünftig europaweit geahndet werden.

Berlin (Deutschland), 17. Mai 2013. – Am Freitag verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zum Datenaustausch zwischen EU-Ländern, die für die Verfolgung von Verkehrsdelikten nötig sind. Zu den Delikten gehören überhöhte Geschwindigkeit, Fahren ohne Gurt oder Schutzhelm, das Überfahren roter Ampeln sowie Alkohol, Drogen und Handy am Steuer. Ein entsprechendes EU-Gesetz muss bis zum 7. November 2013 in allen Mitgliedsländern unterschrieben sein.

Im Fall der genannten Verstößen können nun ausländische Behörden beim Kraftfahrtbundesamt die Daten des Fahrzeughalters erfragen. Damit sind sie in der Lage, dem Halter den Verstoß zu benennen und die Geldbuße einzufordern. Das Schreiben muss in Deutsch abgefasst sein.

Quellen[Bearbeiten]