Nachrichten:2013-04-25: Einsicht in Emails bei Einreise nach Israel erlaubt
Die Einwilligung in die Einsicht kann mit Einreiseverweigerung erzwungen werden.
Jerusalem (Israel), 25. April 2013. – In einem Antwortschreiben von Jehuda Weinstein von der israelischen Generalstaatsanwaltschaft an die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel (ACRI) wurde ausgeführt, dass das Flughafenpersonal von Reisenden die Einsicht in ihre persönlichen Emails verlangen kann, auch wenn dies offiziell nur ausnahmsweise im Fall „relevanter verdächtiger Anzeichen“ erfolgen darf. Im Falle der Weigerung kann die Einreise verwehrt werden.
Die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel hatte die Anfrage im Juni 2012 gestellt. Lila Margalit, eine Anwältin der Vereinigung für Bürgerrechte in Israel, führte hierzu aus: „Diese ‚Einwilligung‘, die unter der Drohung der Deportation gegeben wird, kann nicht als Grundlage einer derartig drastischen Invasion der Privatsphäre dienen … Sicherheitskräften zu erlauben, nach eigenem Ermessen und auf der Grundlage einer solch fadenscheiniger ‚Einwilligung‘ derart eingreifende Maßnahmen zu treffen, ist einer Demokratie nicht angemessen.“
Quellen
[Bearbeiten]- APA via Der Standard, Israelische Beamte dürfen am Flughafen Einsicht in E-Mails verlangen vom 25. April 2013
- Attorney General: Tourists’ Emails Can be Searched at Israel’s Borders, Mitteilung des ACRI vom 24. April 2013