Nachrichten:2013-04-04: Unterbringung in einem Ersatzhotel ist ein Reisemangel

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Die Unterbringung in einem Ersatzhotel stellt einen ein erheblicher Reisemangel dar.

Frankfurt am Main (Deutschland), 04. April 2013. – Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass ein Reiseveranstalter nicht das Recht habe, einen Kunden ohne dessen Zustimmung in einem anderen Hotel unterzubringen. Der Kunde muss auch nicht begründen, warum er ein Ersatzhotel nicht akzeptiert.

Die Unterbringung in einem anderen als dem vertragsgemäß vereinbarten Hotel stellt einen ein erheblicher Reisemangel dar.

In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde seine Reise abgebrochen, nachdem seine Unterbringung in einem überfüllten Hotel in Hurghada nicht möglich war. Neben der Rückzahlung des Reisepreises muss der Veranstalter noch eine Entschädigung zahlen.

Aktenzeichen: 2-24 S 199/11

Quellen[Bearbeiten]