Nachrichten:2012-07-11: Keine Bettensteuer für Dienstreisende

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Kultur- und Tourismusförderabgabe nicht für Dienstreisende erhoben werden darf.

Leipzig (Deutschland), 11. Juli 2012. – Bettensteuer heißt sie im Volksmund. Etwa 20 deutsche Städte erheben Steuern auf Übernachtungen, die Tourismusförderabgabe, City Tax oder Kulturförderabgabe heißen.

Hotelbetreiber aus Trier und Bingen hatten gegen die Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe geklagt. Das Gericht sah die Bettensteuer als eine örtliche Aufwandsteuer an. Da Ausgaben bei Dienstreisen der Erzielung von Einkommen und nicht der Verwendung für den persönlichen Lebensbedarf dienen, unterlägen sie nicht der Aufwandbesteuerung.

Darauf haben die Hoteliers gewartet: sie müssen nun private von geschäftlichen Übernachtungen unterscheiden. Dies bedeutet einen höheren bürokratischen Aufwand, und es wird wohl recht schwierig, Dienstreisende von Touristen zu unterscheiden.

Mehrere Städte kündigten nach der Urteilsverkündung an, diese Steuer weiterhin von Privatpersonen zu kassieren.

Quellen[Bearbeiten]