Nachrichten:2012-04-04: Nachtflugverbot über Frankfurt

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In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurden Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr untersagt.

Frankfurt (Main) (Deutschland), 04. April 2012. – Die zwar vom Land Hessen genehmigten 17 Nachtflüge wurden nun auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untersagt, nachdem dies bereits vorher vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof untersagt worden war. Damit haben die Anwohner im Umfeld des Flughafens in Frankfurt einen wichtigen Teilsieg im Kampf um ihre Nachtruhe erzielen können. Der Ausbau des Flughafens bleibt aber möglich. Von dem Verbot ist u.a. die Lufthansa-Frachtfluggesellschaft Cargo betroffen.

Begrüßt wurde aus Urteil auch vom Flughafenbetreiber Fraport – weil die Einschränkungen nicht noch umfangreicher ausgefallen sind.

Quellen[Bearbeiten]