Nachrichten:2010-09-01: Flugsteuer ab 2011 gilt bereits

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Bei Buchungen für Flüge ab dem 1. Januar 2011 wird bereits jetzt die Luftverkehrssteuer fällig.

Berlin (Deutschland), 01. September 2010. – Am 1. September 2010 wurde von der Bundesregierung ein sog. Sparpaket auf den Weg gebraucht. Auch an Reisende wurde gedacht: so wurde die Luftverkehrssteuer eingeführt.

Flugunternehmen müssen für Flüge ab dem 1. Januar 2011 diese Steuer entrichten. Und obwohl das Gesetz noch nicht ratifiziert ist, wird die Steuer bereits erhoben. D.h., bei Buchungen ab dem 1. September 2010 für Flüge im nächsten Jahr, muss die Steuer abgeführt werden. Es ist klar, dass die Steuer natürlich auf das Flugticket umgelegt wird.

Die Steuer ist nach Reiseentfernung gestaffelt. Bis zu einem Radius von 2.500 Kilometern – das betrifft die EU, Island, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein, die Balkanstaaten, Algerien, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, die Russische Föderation, Tunesien, die Türkei, Ukraine und Weißrussland – sind 8 Euro pro Flug fällig. Für Mittelstreckenflüge ab 2.500 Kilometer müssen 25 Euro entrichtet werden. Für Langstreckenflüge nach Nord- und Südamerika sowie Südostasien und Australien werden von 45 Euro fällig. Kinder unter zwei Jahren sind von der Steuer ausgenommen.

Die Luftverkehrssteuer ist ein deutscher Sonderweg. Insbesondere deutsche Airlines und Flughäfen befürchten massive Wettbewerbsverzerrungen.

Quellen[Bearbeiten]