Nachrichten:2009-04-24: Rechte von DB-Fahrgästen gestärkt

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Der deutsche Bundestag beschloss heute ein Gesetz, dass die Rechte von Bahnkunden stärken soll.

Berlin (Deutschland), 24. April 2009. – In seiner heutigen Sitzung beschloss der Bundestag ein Gesetz, das die Rechte von Fahrgästen der Bahn bei Verspätungen und Zugausfällen stärken soll. Am 15. Mai 2009 wird auch der Bundesrat darüber abstimmen.

Die neuen Regelungen gehen etwas über die bisherige Selbstverpflichtung der Bahn hinaus. Bei einer Verspätung von einer bzw. zwei Stunden gibt es nun eine Erstattung des Fahrpreises von 25 Prozent (bisher 20) bzw. 50 Prozent. Die Austzahlung erfolgt aber erst, wenn bei der Erstattung die Bagatellsumme von 4 Euro überschritten wird.

Im Nahverkehr kann ab 20 Minuten Verspätung auf einen höherwertigen Zug gewechselt werden. Wird der letzte Zug verpasst, hat der Kunde einen Anspruch auf ein Taxi (natürlich nur bis zu einer Maximalentfernung) bzw. auf eine kostenlose Übernachtung. In Streitfällen soll eine Schlichtungsstelle vermitteln.

Dem Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und der Opposition geht das Gesetz aber nicht weit genug und sie fordern Nachbesserung wie z.B. Fahrpreiserstattungen ab 30 Minuten Verspätung.

Quellen[Bearbeiten]