Nachrichten:2008-11-25: Höhere Zollfreimengen für Reisemitbringsel
Reisende können ab dem 01. Dezember 2008 höhere Freimengen für Waren aus nicht EU-Ländern in Anspruch nehmen.
Berlin (Deutschland), 25. November 2008. – Frohe Weihnachten für alle. Mit der Änderung der Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden werden die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, neu festgesetzt.
Die Freimenge für See- und Flugreisende erhöht sich von derzeit 175 Euro auf 430 Euro. Reisende die mit dem eigenen Kfz oder der Bahn (oder einem anderen sogenannten Verkehrsträger wie etwa Fahrrad) einreisen liegt der Betrag bei 300 Euro. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre dürfen pauschal eine Freimenge von 175 Euro einführen.
Für Tabakwaren und Spirituosen bleiben die Einfuhrmengen unverändert. Es dürfen jedoch zusätzlich 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Weitere Änderungen betreffen die vereinfachte Ansetzung von Einfuhrabgaben (von 350 auf 700 Euro) sowie die einzelnen Abgabensätze. Details hierzu finden sich auf der unten genannten Seite des Zolls.
Quellen
[Bearbeiten]- Deutsche Zollbehörde, Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden vom 25.11.2008