Nachrichten:2007-07-06: Italien: Bei Verstößen wird Motorrad beschlagnahmt
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Die drastisch verschärfte italienische Gesetzgebung ahndet insbesondere Verstöße gegen die Helmpflicht und unangemessene Fahrweise.
München (Deutschland), Rom (Italien), 6. Juli 2007. – Wie die „ADAC motorwelt“ in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, gibt es mittlerweile zahlreiche Fälle drastischer Strafen bei Fehlverhalten mit dem Motorrad in Italien. Grund sind meist unangemessene Fahrweise – so müssen beide Hände des Fahrers am Lenker sein – und Verstöße gegen die Helmpflicht – Fahrer und Sozius müssen einen Helm nach ECE-Norm 22 besitzen. Neben Geldstrafen zwischen 70 und 300 Euro wird das Motorrad für mindestens 60 Tage sichergestellt. Zusätzlich werden die Fahrer mit Gerichtskosten belastet.
Quellen
[Bearbeiten]- ADAC motorwelt, 2007, Heft 7, S. 14.
- Italien - Verkehrsrecht