Fotoknigge

Dies ist ein „Fotoknigge“: Auf dieser geht es darum, wie man sich auf Reisen als Fotograf verhält. Sei es für das eigene Internetprofil, eine Webseite oder auch das private Familienalbum.
Allgemein
[Bearbeiten]Fotografieren von Personen und Objekten ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt und unterscheidet sich zum Teil enorm. Was in deinem Wohnort normal ist, kann an gewissen Orten sehr problematisch werden. Grundsätzlich gilt, dass man sich als Person zu erkennen gibt, die fotografiert. Ein „Nein“ sollte beachtet und akzeptiert werden. Heimliche Aufnahmen können nämlich schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch kann ein Vorfall einer Situation je nach Region eines Landes andere Auswirkungen haben. So sind Polizisten an einer Touristenattraktion eher daran gewöhnt, dass sie fotografiert werden. Doch in einer entlegenen Provinz kann das Fotografieren im Gefängnis enden. Daher bitte immer daran denken; auch die Situation kann entscheidend sein. Was tagsüber in Touristenscharen toleriert wird, trifft nicht unbedingt auch nachts zu.
Ein guter Anhaltspunkt ist es beispielsweise, einen Betreuer der Sehenswürdigkeit zu fragen oder während einer Gruppenreise Tipps vom Reiseleiter einzuholen. Eine fragende Handbewegung kann gegenüber einer Amtsperson auch hilfreich sein. Denn als Fotograf bewegt man sich in einem Minenfeld von möglichen Fehltritten.
Weiterhin ist zu bedenken, dass zwar ein Foto zur privaten Verwendung unproblematisch, dasselbe Foto als Veröffentlichung sehr wohl ein Verstoß gegen Urheberrecht oder Recht am eigenen Bild sein kann.
Aufnahme von Personen
[Bearbeiten]Beiwerk oder Recht am eigenen Bild?
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In den meisten Ländern besitzt eine Person das Recht am eigenen Bild. Das Bedeutet, dass Personen, die nicht als Beiwerk eines Bildes betrachtet werden können, um Erlaubnis gebeten werden müssen. Hier zwei Fallbeispiele in Deutschland.
- Auf dem Viktualienmarkt in München findet ein gut besuchter Markt statt. Es laufen zwar Menschen durch das Bild, einzelne Menschen werden an den Buden bedient. Der Markt ist als Hauptaugenmerk deutlich zu erkennen.
- Im Hintergrund ist der Kölner Dom zu erahnen. Im Vordergrund verteilt ein Clown Luftballons.
Beim ersten Fall in München sind die Menschen Beiwerk. Beim zweiten Fall in Köln müssen der Clown und die Person, die einen Ballon erhält, die Erlaubnis erteilen. In manchen Ländern ist es sogar Usus, den Fotografierten Geld zu geben, was aber schnell in Ausbeutung enden kann und insbesondere einkommensschwache Personen wie Bettler betrifft. Näheres zum Thema erfährt man übrigens im Wikipedia-Artikel: „Recht am eigenen Bild“.
Religion
[Bearbeiten]Ein Sonderfall nimmt der Glauben ein. Hier gelten unterschiedliche ethische wie auch religiöse Ansätze, die ein Fotografieren erlauben oder untersagen. Ratsam ist es, sich vorher über Gepflogenheiten bezüglich Fotografie in den jeweiligen Kulturen und Religionen auseinander zu setzen.
Kinder
[Bearbeiten]Ebenfalls brenzlich kann es beim Fotografieren von Kindern sein. Was bei Erwachsenen zum Teil hingenommen wird, kann je nach Kultur moralisch äußerst verwerflich sein. Das gilt selbst für das Ablichten der eigenen minderjährigen Kinder. So ist es beispielsweise in den USA verboten, Kinder leicht bekleidet (dazu zählt auch Badekleidung) zu fotografieren; selbst wenn es sich dabei um Fotos fürs eigene Familienalbum handelt. Hierbei steht die Bekämpfung von Kinderpornografie im Vordergrund.
Amtspersonen
[Bearbeiten]In vielen Ländern ist es verboten, uniformierte Beamte im Dienst abzubilden. Dazu zählen unter anderem Zollbeamte in Italien. Ein Verstoß kann mit Bußgeld oder auch Haftstrafen verbunden sein.
Aufnahme von Gebäuden
[Bearbeiten]Panoramafreiheit
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Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gilt nicht überall die Panoramafreiheit. Das heißt, dass man zwar Bauwerke (von außen) fotografieren darf, diese Aufnahmen allerdings nicht ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers veröffentlichen oder vermarkten darf. Dazu zählen neben Gebäuden auch Kunstwerke im öffentlichen Raum, wie Statuen oder offiziell genehmigte Street Art, aber auch Informationstafeln können davon betroffen sein.
Es ist unbedingt empfehlenswert, den entsprechenden Wikipedia-Artikel: „Panoramafreiheit“ zu lesen, um sich entsprechend vor seiner Reise vorzubereiten. Ein weiterer hilfreicher Artikel findet sich auf Wikimedia Commons (englisch).
Wichtige Gebäude
[Bearbeiten]In einigen Ländern ist es sogar strengstens verboten, wichtige Gebäude eines Staates, die mit Militär, Politik oder Infrastruktur zu tun haben, zu fotografieren. Schnell besteht die Gefahr, wegen Spionage oder der Planung eines Terroraktes verhaftet zu werden, was hohe Bußgelder oder auch Haftstrafen nach sich ziehen kann.
Besonders streng ist dabei unter anderem Syrien, wo auch Bahnhöfe und Flugplätze zu den Gebäuden mit Fotografieverbot zählen.
Aufnahmen in Museen und Gebäuden
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Generell wird am Eingang auf ein Fotografier- oder Blitzverbot mithilfe eines Piktogrammes hingewiesen. Sollte ein Fotoverbot herrschen, sollte man dies einhalten und fragen, warum das so ist. Es ist zwar oft ein kommerzielles Interesse dahinter, aber es kann auch sein, dass das Fotoverbot konservatorische (kein grelles Licht) oder sicherheitstechnische Gründe (optische Alarmanlage oder Art der Sicherung) hat.
Des Weiteren ist es gut möglich, dass zu Recht aus urheberrechtlichen Gründen ein Fotografierverbot herrscht. Sollten also Werke von Künstlern ausgestellt sein, die noch keine 70 Jahre tot sind, kann ein Fotoverbot die Voraussetzung sein, dass das Kunstwerk überhaupt gezeigt werden darf.
Wenn das Fotografieren nicht explizit untersagt ist, wird ein Erinnerungsfoto im Familienalbum oder auf sozialen Netzwerken, zumindest im Rahmen eines Selfies, oft geduldet, kann bei gewerblicher Nutzung allerdings gerichtlich angezeigt werden. Diese Regelung betrifft – neben Museen – unter anderem Hotels, Einkaufszentren, Konzerthallen, Sportstadien, Freizeitparks, Zirkusse und Zoos, um einzelne touristisch relevante Beispiele zu nennen, bei denen viele Besucher das Hausrecht nicht bedenken.
Für Privaträume gilt: auch hier ist die Privatsphäre einer Person zu beachten, analog zum Recht am eigenen Bild.
Aufnahme von Lebensmitteln
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Viele Menschen fotografieren und teilen auf sozialen Medien gerne ihr Essen, das sie im Restaurant verzehren. Je nach Land kann auch das vom Urheberrecht geschützt sein. In Deutschland beispielsweise ist dies unter anderem nur in Ausnahmefällen der Fall, wenn ein Gericht optisch besonders aufwendig arrangiert und dekoriert wurde.
Oft spielt eher das Hausrecht des Wirtes eine Rolle. Bei Missachtung der Regelung kann sogar ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Meist liegt hier die Vermeidung von schlechter Werbung für den Betrieb zu Grunde, da Gerichte je nach Blickwinkel oder Bildqualität unästhetisch wirken können.
Aufnahme von Selfies
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Besonders in Touristen-Hotspots wie Panoramen oder Hauptsehenswürdigkeiten sind Selfies, also die Selbstfotografie eines Fotografen oder einer Gruppe seit der Verbreitung von Smartphones mit Frontkameras durchgesetzt. Gegen Ende der 2010er Jahre waren auch sogenannte Selfie-Sticks allgegenwärtig, sind heutzutage allerdings nur noch vereinzelt zu finden. An manchen Standorten ist der Einsatz von Selfie-Sticks aus Sicherheitsgründen oder Respekt vor anderen Gästen untersagt.
Selfies können unter anderem dann problematisch sein, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Selbst bei Gruppenfotos muss eigentlich jede einzelne Person der Veröffentlichung zustimmen. Auch urheberrechtlich geschützte Werke (je nach Land auch Gebäuden), die deutlich zu erkennen sind, dürfen rein rechtlich gesehen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht oder vermarktet werden. Gleiches gilt für Aufnahmen, wo das Hausrecht gilt.
Siehe auch
[Bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten]- : Recht für Fotografen. Galileo Design, 2013 (2. Auflage), ISBN 978-3-8362-2580-9; 436 Seiten. 34,90 €. Der Autor, Rechtsanwalt, Vizepräsident und Justiziar des Deutschen Verbandes für Fotografie (DVF), sagt zum Urheber- und Hausrecht, zur Panoramafreiheit oder zum Recht am eigenen Bild, was beim Fotografier- und Nutzungsrecht geht und was nicht. Eigene Kapitel zum Fotorecht in Österreich und in der Schweiz.


