Nachrichten:2008-04-10: EuGH-Anwältin fordert Nicht-Existent-Erklärung der Verordnung zur Luftfahrtsicherheit

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„Die Liste der verbotenen Gegenstände sei ein so essentieller Bestandteil der Luftfahrtsicherheitsverordnung, dass sie nicht geheim bleiben dürfe.“, so die FAZ.

Luxemburg Stadt (Luxemburg), 10. April 2008. – Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshos (EuGH), Eleanor Sharpston, forderte heute (Az: C-345/06), die gesamte Verordnung zur Luftfahrtsicherheit vom 4. April 2003 ((EG) Nr. 622/2003) für nicht existent zu erklären. Diese Verordnung enthält u.a. eine geheime Liste mit den Gegenständen, die nicht mit ins Flugzeug genommen werden dürfen, bzw. die umstrittene Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck.

Der österreichische Tennisspieler Gottfried Heinrich hatte im Vorfeld gegen Österreich geklagt, weil ihm 2005 die Mitnahme eines Golfschlägers verweigert wurde. Die Veröffentlichung der Liste verbotener Gegenstände ist aber von der EU-Kommission verweigert worden. „Die Liste der verbotenen Gegenstände sei ein so essentieller Bestandteil der Luftfahrtsicherheitsverordnung, dass sie nicht geheim bleiben dürfe,“ so die FAZ.

Gestern ist die Nachfolgeverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt in drei Wochen in Kraft. Allerdings fehlt auch hier die Liste verbotener Gegenstände. Niemand wisse bisher, wann die Veröffentlichung erfolgen solle.

Quellen[Bearbeiten]