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Reisewarnungen

Reisethema
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Aus Wikivoyage

Unter Reisewarnungen versteht man von Regierungen oder Behörden ausgegebene Empfehlungen, die Reisende über Gefahren in bestimmten Staaten oder ein bestimmtes Gebiet eines Staats aufklären sollen und Reisen dorthin nicht zu unternehmen oder abzubrechen, weil die Reisesicherheit nicht gegeben ist.

Hintergrund

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In westlichen Demokratien herrscht Reisefreiheit, also das Recht natürlicher Personen, ohne ungerechtfertigte Hindernisse über Grenzen hinweg zu reisen. Die Reisefreiheit ist Teil der Personenfreizügigkeit, die zu den Vier Grundfreiheiten der Europäischen Union gehlört.[1] Die Entscheidung über eine Auslandsreise hängt jedoch vom Informationsstand über das Reiseziel ab, der nicht immer eindeutig ist. Wegen der allgemeinen Reisefreiheit kann der Staat lediglich eine Reisewarnung aussprechen, aber kein Reiseverbot verhängen. Wer sich über die Reisewarnung hinwegsetzt und trotzdem verreist, setzt sich grob fahrlässig unvorhersehbaren Gefahren aus und muss hierdurch entstehende Personen- und/oder Sachschäden selbst tragen..

Reisesicherheit

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Die Reisesicherheit für Reisende und deren mitgebrachte Sachen und Vermögen ist beeinträchtigt, wenn die Gesundheit oder sogar das Leben des Reisenden konkret in Gefahr gerät oder dessen mitgebrachte Sachen und Vermögen einen Schaden nehmen werden und diese Umstände nicht ursächlich auf die Reise zurückzuführen sind, sondern auf Umstände im Ausland (Krieg, Terrorismus). Diese Umstände sind ein politisches Risiko, das die Reisenden, Reisebüros oder Reiseveranstalter nicht immer sicher einschätzen können, so dass dem Staat des Reisenden über seine Botschaften im Ausland eine bessere Einschätzung der Gefahrenlage gelingt.

Reisewarnungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz

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Deutschland

Das Auswärtige Amt hält ständig aktualisierte Informationen für Reisen in alle Länder verfügbar.[2] Die vorhandenen Informationen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Korrektheit überprüft. Jede Veröffentlichung wird mit Datum versehen und ist bis auf Weiteres gültig, Gefährdungsfaktoren oder -situationen können sich jedoch schnell ändern.

Es wird unterschieden zwischen:

Reisehinweisen

Allgemeine Informationen zu den Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten, sowie allgemeine kulturelle oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

Sicherheitshinweisen

Es wird auf besondere Risiken hingewiesen. Sicherheitshinweise können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie zeitlich oder örtlich einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten.

Reisewarnungen

Eine Reisewarnung ist ein vom Auswärtigen Amt offiziell ausgesprochener Appell, von Reisen in das betreffende Land oder in bestimmte Regionen dieses Landes (Teilreisewarnung) abzusehen. Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn von einer akuten „Gefahr für Leib und Leben“ ausgegangen werden muss. Bundesbürger, die in einem so charakterisierten Land leben oder zu Gast sind, werden gegebenenfalls zur Ausreise angehalten.[3] Das Bestehen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel ein erhebliches Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort dar.[4]

Rechtslage

Reisewarnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Auswärtigen Amtes oder des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten als „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“ (§ 651h BGB).[5] Diese gesetzliche Definition umschreibt die höhere Gewalt bei Pauschalreisen, also außergewöhnliche Gefahren, mit denen im Voraus niemand rechnen kann. § 651h BGB beschreibt den Rücktritt vor Reisebeginn, wobei der Reisepreis vom Reisenden nicht mehr gezahlt werden muss und der Reiseveranstalter die Reise nicht mehr durchführen muss. Das einer Reisewarnung unterliegende Reiseziel kann anstelle dieser Stornierung im Wege der Umbuchung auf ein gefahrloses Reiseziel ersetzt werden. Stellt sich nach Reiseantritt ein Reisemangel heraus, der zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Pauschalreise führt (§ 651l Abs. 1 Satz 1 BGB), kann der Reisende nach angemessener, erfolgloser Nachfristsetzung zur Abhilfe (§ 651l Abs. 1 Satz 2 BGB) den Pauschalreisevertrag kündigen. War die Rückreise im Reisepreis der Pauschalreise enthalten, muss der Reiseveranstalter unverzüglich für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen (§ 651l Abs. 3 BGB).

Österreich

In Österreich werden Reisewarnungen vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) auf Grundlage einer Entscheidungsmatrix[6] herausgegeben. Verbunden mit der Reisewarnung kann auch ein Aufruf an bereits vor Ort anwesende Österreicher sein, sich umgehend bei der nächsten österreichischen Vertretung zu melden oder die Rückreise anzutreten. Eine solche Reisewarnung ist auch hier Grundlage für eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung von Reisen.

  • Bürgern aus Österreich bietet das österreichische Außenministerium (BMEIA) entsprechende Informationen.
Schweiz

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz führt eine Liste mit sogenannten Reisehinweisen, die für die meisten Staaten der Welt eine grundsätzliche Einschätzung der Lage und – wenn gegeben – Hinweise auf spezifische regionale Risiken enthält. Von Reisen in Länder mit prekärer Sicherheitslage wird in dieser Liste jeweils ausdrücklich abgeraten.

Über das Portal „itineris“ bietet das EDA Schweizerinnen und Schweizern die Möglichkeit an, ihre Auslandreisen online registrieren zu lassen. Registrierte „erhalten eine Mitteilung, wenn sich in einem Gebiet die Sicherheitslage unerwartet markant verschlechtert“.[7]

Reisewarnungen in Wikivoyage

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Länder mit Reisewarnungen werden bei Wikivoyage markiert. Alle Länder, die diese Markierung zur Zeit tragen, sind in der Kategorie Reisewarnungen gelistet; eine Haftung für die Richtigkeit wird hierfür jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Konsequenzen

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Reisen in Gebiete, vor denen offiziell gewarnt wird, sind meist nicht durch eine Reiseversicherung gedeckt. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen häufig vor, dass ein Versicherungsschutz bei vorhandener Reisewarnung entfällt. Entstehende Schäden (Personen- und Sachschäden), die unmittelbar mit der Reisewarnung zusammenhängen, muss dann der Reisende selbst tragen.

Reisende, die sich in ein Land oder in ein Gebiet begeben, für das eine Reisewarnung gilt, müssen sich auch bewusst sein, dass die konsularischen Hilfeleistungen der Botschaften nicht oder nur begrenzt verfügbar sind. Das kann selbst bei banalen Problemen wie einem verlorenen Reisepass große Unannehmlichkeiten bereiten, weil die Beschaffung eines Notpasses vielleicht gar nicht möglich ist.

Einzelnachweise

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