Nachrichten:2023-09-13: Keine Entschädigung bei schlechtem Wetter am Urlaubsort

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Touristen steht keine Entschädigung zu, wenn der Urlaub wegen Regenwetters ins Wasser fällt.

Frankfurt am Main (Deutschland), 13. September 2023. – Touristen steht keine Entschädigung gegenüber dem Reiseveranstalter zu, wenn das Wetter am Urlaubsort nicht ihren Erwartungen entspricht. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am 13. September veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 16 U 54/23) entschieden.

Im konkreten Fall buchte ein Ehepaar eine einwöchige Ecuador-Rundreise. Das Wetter am Urlaubsort war jedoch von Starkregen geprägt, und ein im Reisekatalog "traumhaft schöner" Kratersee konnte wegen Nebels überhaupt nicht gesehen werden. Das Ehepaar forderte deshalb 6000 Euro der insgesamt gezahlten 18.000 Euro von Reiseveranstalter zurück. Das Gericht wies diese Forderung jedoch zurück. Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich nicht für die meteorologischen Bedingungen am Urlaubsort und muss Urlauber auch grundsätzlich nicht über die zu erwartenden Wetterbedingungen aufklären. Es wäre für jeden ohne weiteres zu recherchieren gewesen, dass der Dezember in den Anden und dem Amazonasgebiet ein regenreicher Monat ist und deshalb mit Starkregen und schlechter Sicht zu rechnen gewesen wäre.

Das Ehepaar erhielt letztlich 800 Euro Entschädigung zugesprochen - wegen eines witterungsbedingt ausgefallenen Tagesausflugs sowie wegen fehlendem Warmwasser im Hotel.