Nachrichten:2023-05-11: Entschädigungszahlung auch bei Tod des Co-Piloten
Fluggesellschaften müssen mit dem unerwarteten Ausfall von wichtigen Mitarbeitern rechnen.
Luxemburg Stadt (Luxemburg), 11. Mai 2023. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 11. Mai 2023 entschieden, dass Fluggesellschaften regelmäßig mit dem unerwarteten Ausfall von wichtigen Mitarbeitern rechnen müssten. Dies betrifft auch das tragische Ableben von Piloten. Somit begründe dies keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung. Dies beinhalte dann auch die Pflicht, den Fluggästen einen Ausgleich für den ausgefallenen Flug zu zahlen.
Im verhandelten Fall ging es um einen Flug der portugiesischen Airline TAP. Vor dem Flug von Stuttgart nach Lissabon wurde der Co-Pilot in seinem Zimmer tot aufgefunden. Die Besatzung meldete sich fluguntauglich, und die TAP stornierte den Flug.
Aktenzeichen: C-156/22
Quellen
[Bearbeiten]- AFP/dpa via Spiegel Online, Urteil nach Flugannullierung: Airline muss bei Tod des Co-Piloten Entschädigung an Passagiere zahlen vom 11. Mai 2023