Nachrichten:2022-04-07: Neue Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs

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In den Verfahren wurden Verbraucherrechte bei Flugverspätungen und in Buchungsportalen gestärkt.

Luxemburg Stadt (EU), 07. April 2022. – In einem ersten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die EU-Fluggastrechteverordnung auch für Fluggesellschaften aus Drittstaaten gilt, wenn die Reise in einem Land der Europäischen Gemeinschaft beginnt. Im Verfahren wurde ein Fall von drei Flugreisenden aus Belgien verhandelt, die von der US-amerikanischen Fluggesellschaft United Airlines jeweils 600 Euro Entschädigung für einen über drei Stunden verspätetet Flug verlangt hatten. Der Flug ging von Brüssel nach San José über Newark, wurde bei Lufthansa gebucht und von United Airlines durchgeführt. Die Entschädigung muss vom ausführenden Luftfahrtunternehmen gezahlt werden.

Aktenzeichen: EuGH C-561/20

Der zweite Fall drehte sich um das Hotelbuchungsportal Booking.com. Der EuGH stellte fest, dass ein Kunde beim Betätigen des Schalters „Buchung abschließen“ (auch „Buchung“, „Jetzt buchen“) nicht zwangsläufig eine Zahlungspflicht eingeht. Das gehe aus dem Formular nicht eindeutig hervor, und es komme ausschließlich auf die Beschriftung des Schalters an. Ein deutsches Gericht müsse nun noch prüfen, ob im deutschen Sprachgebrauch der Begriff „Buchung“ mit einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht wird. Das Amtsgericht Bottrop hatte den EuGH angerufen, weil eine Buchung häufig eine „unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung“ darstelle. Im verhandelten Fall ging es um Stornierungskosten eines Hotels, weil die Kunden die über Booking.com gebuchten Doppelzimmer nicht wahrgenommen hatten.

Aktenzeichen: EuGH C-249/21

Quellen[Bearbeiten]