Nachrichten:2019-11-06: Lufthansa streicht 1.300 Flüge wegen Streik

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Von den Streiks der Flugbegleiter sind 180.000 Passagiere betroffen.

Lufthansa streicht 1.300 Flüge am Donnerstag und Freitag.

Frankfurt am Main (Deutschland), 06. November 2019. – Die Gewerkschaft der Flugbegleiter UFO hat für den Donnerstag und Freitag zu Streiks seiner 21.000 Mitglieder bei der Lufthansa aufgerufen. Grund für den Streik ist die Weigerung der Lufthansa, über Tarife zu verhandeln. So geht es um höhere Spesen und Zulagen sowie einen besseren Zugang für Saisonkräfte zu regulären Anstellungsverhältnissen. Wie UFO-Vizechef Daniel Flohr mitteilte, könne die Arbeitskampfwelle auch auf die Tochtergesellschaften der Lufthansa - Eurowings und Sunexpress - ausgeweitet werden. Andere Töchter der Lufthansa wie SWISS und Austrian Airlines sind von den Streiks nicht betroffen.

Die Lufthansa wollte diese Streiks mithilfe einer einstweiligen Verfügung stoppen. Aber sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz und das hessische Landesarbeitsgericht in der Berufungsverhandlung haben die Verfügung abgelehnt. Die Anwälte der Lufthansa behaupteten, der aus zwei Personen bestehende UFO-Vorstand sei nicht vertretungsberechtigt.

Die Lufthansa hat bereits am Nachmittag des 6. November 700 Flüge für Donnerstag und 600 für Freitag abgesagt. Dies betrifft neben Inlandsflügen auch zahlreiche Interkontinentalverbindungen insbesondere ab Frankfurt und München. Von den Ausfällen sind etwa 180.000 Passagiere betroffen.

Lufthansa informiert auf ihrer Website über den Ersatzflugplan. Nach Angaben der Lufthansa sollen die betroffenen Passagiere bis Mittwochabend über Umbuchungen informiert werden, auf die sie nach EU-Recht einen kostenlosen Anspruch haben. Im Falle innerdeutscher Verbindungen können die Flugtickets auch kostenlos in Bahntickets umgewandelt werden.

Reiseveranstalter müssen bei Verspätungen eine Minderung des Reisepreises gewähren. Eine weitere Entschädigung im Falle von Streiks ist wohl nicht möglich. Ob sich die bereits durch den Europäischen Gerichtshof verhandelte Berufung auf außergewöhnliche Umstände im Falle wilder Streiks (Az.: X ZR 111/17) auch auf reguläre Streiks anwenden lässt, ist noch nicht geklärt.

Quellen[Bearbeiten]