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Nachrichten:2018-01-04: Bei Flugstornierungen müssen Steuern und Gebühren rückerstattet werden

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Anders lautende AGB-Klausel sind rechtlich unwirksam.

Frankfurt am Main (Deutschland), 04. Januar 2018. – Das Landgericht Frankfurt hat am 14.12.2017 entschieden, dass nach Flugstornierungen angefallene Steuern und Gebühren an die Fluggäste zurückgezahlt werden müssen. Das Gericht bewertet den Einbehalt dieser Gelder, die sich aus den Regelungen der AGB ergaben, als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg statt.

Zu den zurückzuzahlenden Gebühren gehört zum Beispiel der Kerosinzuschlag.

Im verhandelten Fall ging es um die AGB der britischen Fluggesellschaft Easyjet, die die Rückzahlung derartige Steuern und Gebühren im Fall des Rücktritts vom Luftbeförderungsvertrag bisher ausschloss. Für den Wiederholungsfall wurde vom Landgericht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.12.2017, Aktenzeichen: 2-24 O 8/17

Quellen

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