Nachrichten:2017-05-11: Pflicht zur rechtzeitigen Information bei Flugannullierungen

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Der Reisegast muss mindesten 14 Tage vor Flugantritt über eine Annullierung informiert werden.

Luxemburg (EU), 11. Mai 2017. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Fluggesellschaften ihre Fluggäste mindestens 14 Tage vor dem Flugtermin über eine Flugannullierung informieren müssen. Bei einem Verstoß sind die Fluggesellschaften zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, bei welcher Gesellschaft Fluggäste den Flug gebucht haben. Der Fluggesellschaft steht es frei, sich das Geld von dem Reisevermittler zurückzuholen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Niederländer einen Flug über einen Reisevermittler gebucht und wurde erst zehn Tage vor der Reise über die Annullierung des Flugs informiert. Die Richter des EuGH argumentierten aber, dass es nicht genüge, den Vermittler zu informieren, sondern die Fluggesellschft muss den Fluggast informieren.

Aktenzeichen: EuGH C-302/16

In einem weiteren Urteil vom 4. Mai 2017 hat der EuGH entschieden, dass Fluglinien bei Verspätung wegen Vogelschlag nicht zahlen müssen.

Aktenzeichen: EuGH C-315/15

Quellen[Bearbeiten]