Nachrichten:2017-02-04: Trumps Einreise-Bann vorläufig gestoppt

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Das Urteil gilt vorläufig und landesweit. Bisher wurden etwa 100.000 Visa annulliert.

Proteste gegen Trumps Dekret am San Francisco International Airport

Seattle (USA), 04. Februar 2017. – Der Bundesrichter James Robarts aus Seattle hob mit seinem Urteil vom 3. Februar 2017 den Einreisebann, die Executive Order 13769, des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump für Bürger aus sieben vorwiegend muslimischen Ländern auf. Das Urteil gilt landesweit vorerst bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage des Generalstaatsanwalts des Bundesstaates Washington, Bob Ferguson. Ferguson erklärte zu diesem Urteil, dass „[d]ie Verfassung .. heute gesiegt [hat]“ und dass „[n]iemand .. über dem Gesetz [steht] – nicht einmal der Präsident.“

Trumps Pressesprecher, Sean Spicer, teilte unterdessen mit, dass dieses Urteil „lächerlich“ und der Erlass des Präsidenten „rechtens und angemessen“ sei, und kündigte den Widerspruch der US-amerikanische Regierung an.

Nach Aussagen der Konsularabteilung im Außenamt in Washington und des Justizministeriums seien bereits 60.000 bzw. 100.000 Visa vorläufig annulliert worden.

Unbekannt ist, ob die betroffenen Bürgen nun wieder Visumsanträge stellen können.

Update 05. Februar 2017[Bearbeiten]

Das 9. Bundesberufungsgericht in San Francisco hat den Einspruch des Präsidenten Donald Trump abgewiesen. Damit bleibt die Aussetzung des Einreisestopps weiterhin bestehen. Als Begründung für den Einspruch wurde angegeben, „dass durch die vorläufige Blockade der Visa-Sperre Trumps Autorität“ und seine Urteilsfähigkeit in Sachen nationale Sicherheit infrage gestellt werden.

Update 10. Februar 2017[Bearbeiten]

Das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und lehnte den Antrag der US-Regierung einstimmig 3:0 ab. Es folgte der Argumentation der Kläger, die Trumps Erlass als verfassungswidrig darstellten.

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Quellen[Bearbeiten]