Nachrichten:2017-01-01: Reformationstag ist 2017 bundesweiter Feiertag

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Der Reformationstag bildet gleichzeitig den Abschluss des Lutherjahres.

Thesentür der Schlosskirche Wittenberg

Lutherstadt Wittenberg (Deutschland), 01. Januar 2017. – 2017 wartet mit einer Besonderheit auf: Der Dienstag, der 31. Oktober 2017, ist deutschlandweit ein gesetzlicher Feiertag. Dazu wurden in den Bundesländern, in denen der Reformationstag kein regionaler gesetzlicher Feiertag ist, die Feiertagsgesetze geändert. Anlass ist die 500. Wiederkehr des Thesenanschlags an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg durch Martin Luther. Während der Thesenanschlag selbst historisch nicht gesichert ist, wurden die Thesen von Luther verfasst. Sie leiteten die kirchliche Erneuerungsbewegung zwischen 1517 und 1648, die Reformation, ein.

Der Reformationstag bildet gleichzeitig den Abschluss des Lutherjahres, in dem mit zahlreichen Veranstaltungen an das Wirken Martin Luthers erinnert wird. Ein Höhepunkt wird der Deutsche Evangelische Kirchentag sein, der in Wittenberg und in Berlin vom 24.–28. Mai stattfindet. Natürlich wird es am 31. Oktober in Wittenberg einen großen Festgottesdienst geben.

In der Schweiz wird der Reformationssonntag am ersten Sonntag nach dem 31. Oktober gegangen.

Gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten]

Geänderte Feiertagsgesetze: Baden-Württemberg,[1] Bayern,[2] Berlin,[3] Bremen,[4] Hamburg,[5] Hessen,[6] Niedersachsen,[7] Nordrhein-Westfalen,[8] Rheinland-Pfalz,[9] Saarland[10] und Schleswig-Holstein.[11]

Quellen[Bearbeiten]

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ArbZ 1.3.1
  2. Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 12. April 2016 (GVBl. S. 50)
  3. Abgeordnetenhaus Berlin, Plenarprotokoll, 25. Juni 2015 [1]
  4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Drucksache des Landtags vom 7. Mai 2013 [2]
  5. Fünfte Verordnung zum Feiertagsgesetz (Verordnung über den Reformationstag 2017) vom 30. April 2013 [3]
  6. Verordnung zur Bestimmung des Reformationstages 2017 zum gesetzlichen Feiertag vom 16. Oktober 2013 [4]
  7. Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) [5]
  8. Gesetz über die Bestimmung des 31. Oktober 2017 als 500. Jahrestag der Reformation zum Feiertag in Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496)
  9. Mitteilung der Landesregierung vom 17. November 2015 [6]
  10. Verordnung zur Erklärung des 500. Reformationsjubiläums am 31. Oktober 2017 zum Feiertag vom 18. Juni 2014, Amtsbl. S. 283, [7]
  11. Landesverordnung über den Reformationstag 2017 vom 24. November 2014 [8]