Nachrichten:2013-10-16: Gericht stoppt überzogene Kosten bei Namensänderungen
Unverhältnismäßige Kostensteigerungen durch Reiseveranstalter bei Namensänderungen sind nicht rechtens.
München (Deutschland), 16. Oktober 2013. – Das Landgericht München hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Reiseveranstalter nur die tatsächlichen Mehrkosten berechnen dürfen, die sich bei Namensänderungen von Reiseteilnehmern ergeben.
Im vorliegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Reiseveranstalter FTI geklagt. Gegenstand der Klage war die in der Reisebranche gängige Praxis, bei Namensänderungen wie Buchstabendrehern oder bei Benennung von Ersatzpersonen horrende Mehrkosten in Rechnung zu stellen, die durchaus den Reisepreis übersteigen konnten.
Aktenzeichen: 12 O 5413/13, Landgericht München
Quellen
[Bearbeiten]- AFP via Spiegel Online, Reiseunterlagen: Veranstalter dürfen nur tatsächliche Kosten für Namensänderungen verlangen vom 16. Oktober 2013