Nachrichten:2013-05-30: Reiseabbruchversicherung muss auch anteilig Reisepreis erstatten

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Urlaubern steht mehr als die Zahlung für den Rückflug zu.

Düsseldorf (Deutschland), 30. Mai 2013. – Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Urlauber mit einer Reiseabbruchversicherung nicht nur Anspruch auf Zahlung für den Rückflug, sondern auch Anspruch auf die anteilige Rückzahlung des Reisepreises für die Tage nach dem Abbruch haben.

Im verhandelten Fall erlitt ein Urlauber auf einem Kreuzfahrtschiff eine dreifache Sprunggelenkfraktur und musste deswegen auf Barbados operiert werden. Natürlich konnte er dann die Reise nicht mehr fortsetzen.

Aktenzeichen: 11 O 40/12

Quellen[Bearbeiten]