Nachrichten:2013-05-10: Badeverbot wegen Haien kein Reisemangel

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Veranstalter müssen kein ungefährdetes Baden im Meer sicherstellen.

München (Deutschland), 10. Mai 2013. – Das Amtsgericht München hat in einem Rechtsstreit entschieden, dass es keinen Reisemangel darstelle, wenn ein Baden im Meer wegen Haialarm nicht möglich ist. Außerdem ist der Veranstalter nicht verpflichtet, ein ungefährdetes Baden im Meer sicherstellen.

Aktenzeichen: 242 C 16069/12

Quellen[Bearbeiten]