Nachrichten:2013-04-26: Teilweise Rückzahlung bei Flugstornierung
Ein pauschaler Ausschluss der Rückzahlung eines Flugtickets in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist rechtswidrig.
Rüsselsheim (Deutschland), 26. April 2013. – Wie das Amtsgericht Rüsselsheim entschied ist es rechtswidrig, wenn ein Flugunternehmen die (teilweise) Erstattung des Flugpreises in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) pauschal ausschließt. Dies entspräche 100 Prozent Stornogebühren.
In dem verhandelten Fall forderte ein Ehepaar die Rückzahlung des Flugpreises, weil es eine Reise nach Honolulu nicht angetreten hatte. Die Airline verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis auf die AGB.
Ein pauschaler Ausschluss der Rückzahlung ist aber rechtswidrig. Dies sei zudem für den Kläger bei der Buchung auch nicht ersichtlich gewiesen. Die Airline kann nur die ihr entstandenen Kosten einbehalten.
Amtsgericht Rüsselsheim: Aktenzeichen 3 C 119/12 [36]
Quellen
[Bearbeiten]- dpa via Spiegel Online, Flüge: Airline darf nicht pauschale Stornokosten von 100 Prozent verlangen vom 26. April 2013