Nachrichten:2012-11-23: Rechte für Flugreisende gestärkt

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In zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ging es um Entschädigungszahlungen.

Luxemburg (EU), 23. November 2012. – Im ersten Fall hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass für Verjährungsfristen nationale Gesetze anzuwenden sind und nicht die Zweijahresfrist, wie sie für internationale Abkommen gilt. Grund ist, dass die europäische Fluggastrechtsverordnung keine Fristenregelung vorsehe. Im vorliegenden Fall verlangte ein Fluggast Schadenersatz für einen gestrichenen Flug von Shanghai nach Barcelona. Für ihn ist das katalanische Zivilrecht anzuwenden, dass Verjährungsfristen von zehn Jahren vorsieht. In Deutschland gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.

Europäischer Gerichtshof: Aktenzeichen C 139/11

Auch der zweite Fall wurde vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Es wurde entschieden, dass Entschädigungszahlungen bei verlorenem Fluggepäck pro betroffener Person, nicht pro verlorengegangenem Gepäckstück erfolgen müssen. Im verhandelten Fall einer spanischen Familie ging es darum, ob der Schadenersatz nur für zwei verlorene Koffer oder für alle vier Familienmitglieder zu zahlen ist. Die Sachen der Kinder waren in den Koffern der Eltern untergebracht.

Aktenzeichen: C-410/11

Quellen[Bearbeiten]