Nachrichten:2012-07-19: Automatische Zusatzversicherungen bei Flugreisen sind illegal

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Bei Online-Buchungen von Flugreisen dürfen Zusatzleistungen, die für Flüge nicht notwendig sind, nicht aufgedrängt werden.

Luxemburg (EU), 19. Juli 2012. – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Online-Flugbuchungen nicht automatisch fakultative Zusatzleistungen wie Rücktrittsversicherungen hinzugebucht werden dürfen. Bisher war es durchaus üblich, dass der Verbraucher aktiv die Zusatzleistungen abwählen musste („opt-out“). Die Richter entschieden nun, dass solche Angebote ausdrücklich angenommen werden müssen („opt-in“).

Der Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte gegen den Reiseanbieter ebookers.com Deutschland geklagt. Bereits im Herbst wurde das Opt-out-verfahren für Fluggesellschaften verboten. Dies gilt nun auch für die Vermittler. Für die Umstellung der Webportale gilt eine Übergangsfrist bis Herbst 2013.

Quellen[Bearbeiten]