Nachrichten:2012-03-22: Münchener Bettensteuer rechtswidrig

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte mit seiner Entscheidung dem Verwaltungsgericht München. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

München (Deutschland), 22. März 2012. – Die Stadt München ist bestrebt, jede Übernachtung mit 2,50 Euro zu besteuern. Damit sollte das Stadtsäckl jährlich um 23 Millionen Euro gestärkt werden. Jedoch verweigerte die Regierung von Oberbayern eine Genehmigung.

Bereits das Verwaltungsgericht München hat diese Steuer als rechtswidrig eingestuft. Auch die Folgeinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, folgte mit seinem Urteil der Begründung des Verwaltungsgerichts München: die kommunale Übernachtungssteuer stehe im Widerspruch zur 2010 vom Bundestag beschlossenen Steuererleichterung für Hoteliers, für die der Steuersatz von 19 % auf 7 % gesenkt wurde.

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen 4 BV 11.1909

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