Nachrichten:2009-12-21: Winterchaos auch in Europa

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In weiten Teilen Europas führen heftige Schneefälle und Glatteis zum Verkehrschaos.

München (Deutschland), 21. Dezember 2009. – Heftige Schneefälle und Eisglätte führten in Europa und auch in Deutschland zu erheblichen Beeinträchtigungen im Verkehr. Erschwerend kommt hinzu, dass nun auch der Weihnachtsreiseverkehr einsetzt.

In Deutschland sind hauptsächlich die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern betroffen. So ist in den nächsten Tagen nach Mitteilungen des ADAC mit Staus in den Bereichen Großraum Hamburg, Großraum München, A1 von Bremen nach Köln, A5 von Frankfurt über Karlsruhe nach Basel, A9 zwischen Berlin und Nürnberg und auf der A8 zwischen Salzburg und München zu rechnen.

Zu den problematischen Strecken in den benachbarten Ländern zählen die Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn in Österreich, die Straßen im Puster-, Grödner- und Gadertal in Italien und die Gotthardroute und die Autobahn von St. Gallen nach Zürich und Bern in der Schweiz.

Defekte an den Zügen, Signalanlagen und an den Strecken machten auch der Deutschen Bahn zu schaffen. So kam es zu Verspätungen und Zugausfällen.

Zu Behinderungen kam es auch an den Großflughäfen in Frankfurt (Main), München und Düsseldorf. So wurden in Frankfurt zahlreiche Starts und Landungen gestrichen.

Am Dienstag wird noch mit weiteren Schneefällen gerechnet. Zu Weihnachten wird es aber wieder milderes Wetter geben.

Im Ausland sieht es nicht besser aus. Betroffen sind insbesondere Polen und Frankreich. Zudem macht eine Pannenserie den Betreibern des Eurotunnels zu schaffen. Bis Montag konnte diese Strecke nicht genutzt werden. Entsprechend groß war die Entrüstung bei der französischen Regierung, die nicht hinnehmen konnte, dass dieses wichtige Verkehrsmittel zwischen Frankreich und Großbritannien tagelang ausfalle, nur „weil es draußen Schnee gibt“.

Bahn- und Flugkunden haben Anspruch auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen. Flugreisende haben ab einer Verspätung von zwei Stunden Anspruch auf Verpflegung. Bei größeren Verspätungen haben die Airlines Unterkünfte und nötige Fahrten zu organisieren und zu bezahlen. Solange nicht höhere Gewalt geltend gemacht werden kann, hat der Fluggast auch Anspruch auf eine Entschädigung. Ab fünf Stunden Verspätung können Reisende auf die Nutzung ihres Tickets verzichten und die Ausbezahlung des Flugpreises verlangen.

Bei Verspätungen mit Zügen der Deutschen Bahn haben die Kunden ebenfalls Anspruch auf Entschädigungen. Entscheidend ist hier die Verspätung bei der Ankunft. Nach einer bzw. zwei Stunden Verspätung gibt es 25 bzw. 50 Prozent Fahrpreiserstattung. Das trifft auch zu, wenn eine nur kurze Verspätung dazu führt, dass ein Anschlusszug nicht erreicht werden kann. In Streifällen hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.

Quellen[Bearbeiten]