Nachrichten:2009-07-09: Erweiterters Klagerecht bei Flugannullierungen
Flugpassagiere können nun nicht nur am Sitz des Flugunternehmens, sondern auch an den Start- und Zielorten klagen.
Brüssel (EU), 09. Juli 2009. – Am Donnerstag fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das die Rechte von Fluggästen bei Rechtsstreits stärkt. Fluggäste können nun nicht nur die Gerichte am Sitz des Flugunternehmens anrufen, sondern nun auch die an den Start- und Zielorten einer (annullierten) Flugreise bei Flügen innerhalb der Europäischen Union.
Im verhandelten Fall ging es um einen Münchner, der eine Flugreise mit Air Baltic nach Vilnius gebucht hatte und die annulliert wurde. Er musste danach einen Ausweichflug mit Umweg über Kopenhagen in Kauf nehmen. Er verlangte deshalb von der Fluggesellschaft eine Entschädigung von 250 Euro. In der Berufungsverhandlung verlangte die Fluggesellschaft, dass nur ein Gericht am Firmensitz des Fluggesellschaft verhandelt werden dürfe.
Das EuGH entschied nun, dass das europäische Recht ein Klagerecht der Verbraucher an dem Ort vorsieht, der die engste Verbindung zu der Dienstleistung habe: das sind Start- und Zielorten einer Flugreise.
Aktenzeichen C-204/08
Quellen
[Bearbeiten]- AP/AFP/Reuters via Spiegel Online, Passagiere können bei Flugannullierung am Abflugsort klagen vom 09. Juli 2009
- Unterlagen zum Verfahren C-204/08 einschließlich des vollständigen Wortlauts des Urteils