Nachrichten:2008-12-23: Bei technischen Problemen müssen Fluglinien entschädigen

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Der EuGH stärkte mit seinem Urteil die Rechte von Verbrauchern: Technische Defekte an Flugzeigen sind nicht außergewöhnlich.

Luxemburg Stadt (Luxemburg), 23. Dezember 2008. – Der Europäische Gerichtshof hat am Montag in einem Urteil gegen Alitalia entschieden, dass Fluglinien ihre Kunden auch dann entschädigen müssen, wenn der Flug wegen eines technischen Defekts nicht durchgeführt werden kann.

Der Gerichtshof begründete, dass technische Probleme in Flugzeugen nicht außergewöhnlich, sondern Alltag sind. Außergewöhnliche Fälle sind nur diejenigen, die auch unter Einsatz sämtlicher Mittel nicht hätten abgewendet werden können. Außergewöhnliche Fälle sind demnach nur Rückrufaktionen der Flugzeughersteller oder Schäden als Folge eines Sabotageakts oder Terroranschlags.

In Falle eines kurzfristigen Ausfalles eines Fluges kann der Fluggast nicht nur zwischen Rückzahlung des Reisepreises oder einer Umbuchung wählen. Er erhält in jedem Fall eine Ausgleichsleistung von 200 bis 600 Euro je nach Entfernung.

EuGH, Rechtssache C-549/07

Quellen[Bearbeiten]