Nachrichten:2008-11-19: Rückflugticket verfällt nicht

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Das Kölner Landgericht entschied, dass ein Rückflugticket auch bei nicht angetretener Hinreise seine Gültigkeit behält.

Köln (Deutschland), 19. November 2008. – Das Kölner Landgericht (Aktenzeichen: 26 O 125/07) gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht, dass Klauseln, die besagen, dass ein Flugticket seine Gültigkeit verliert, wenn die Flüge nicht in der auf dem Flugschein vorgesehenen Reihenfolge angetreten werden, unwirksam sind. D.h., einem Reisenden können Flüge nicht verwehrt werden, nur weil er einen Flug nicht angetreten hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zudem wird am morgigen Donnerstag ein Urteil zu einer vergleichbaren Klage gegen British Airways am Landgericht Frankfurt (Main) erwartet. Die Luftfahrtgesellschaft hatte gegen ein ähnliches Urteil vom 20. Dezember 2007 (Wikivoyage [Auch ohne Hinflug ist Rückflugticket gültig|berichtete]) Berufung eingelegt.

Quellen[Bearbeiten]